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Wenn über politische oder gesellschaftliche Ereignisse und über die daran beteiligten Personen in den Medien – also in Presse, Rundfunk, Fernsehen oder im Internet – berichtet wird, kollidieren regelmäßig widerstreitende Interessen.
Journalisten, Verleger und Blogger pochen auf das Recht der Pressefreiheit und möchten die Öffentlichkeit in Wort und Bild umfassend unterrichten.
Die Betroffenen, über die berichtet wird, fragen sich, ob sie die Berichterstattung hinnehmen müssen, oder ob der Schutz des Persönlichkeitsrechts vorgeht.
Bei Rechtsverletzungen kommen Ansprüche auf Unterlassung, Gegendarstellung, Widerruf, Schadenersatz und Schmerzensgeld in Betracht.