SEWOMA® | Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz.
Beide Partneranwälte der Kanzlei SEWOMA® sind Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.
Die verschiedenen Fachanwaltstitel werden ausschließlich von den deutschen Rechtsanwaltskammern nach einem gesetzlich vorgegebenen Prüfungsverfahren vergeben.
Der Titel Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz wird an Rechtsanwälte verliehen, die der Rechtsanwaltskammer besondere praktische Erfahrung und theoretische Kenntnisse in den folgenden Rechtsbereichen nachweisen:
● Wettbewerbsrecht,
● Markenrecht und sonstiges Kennzeichenrecht, einschließlich des europäischen Markenrechtes,
● Urheberrecht (mit Bezug zum gewerblichen Rechtsschutz),
● Patentrecht (sowie Gebrauchsmusterrecht, Geschmacksmusterrecht und Sortenschutzrecht), einschließlich des europäischen Patenrechtes und des Arbeitnehmererfindungsrechtes und
● dem speziellen Verfahrensrecht.
Mit der Verleihung bestätigt die für den Rechtsanwalt zuständige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO), dass der betreffende Rechtsanwalt innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen war (und weiterhin ist) sowie auf den Rechtsgebieten des gewerblichen Rechtsschutzes über besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrung verfügt.
Besondere praktische Erfahrungen liegen gemäß § 2 Abs. 2 FAO vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.