Verjährung und Fristen zum Jahreswechsel
30. Dezember 2008, 11:14:37 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt & Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |Dieses Jahr hatten wir noch Glück. Es kam bislang kein von Fristen gehetzter und Verjährung gezeichneter Mandant in unsere Kanzlei, der noch schnell vor Jahresende vom Rechtsanwalt verlangt, beim Landgericht zivilrechtliche Ansprüche rechtshängig zu machen. Immer wieder hört man ja von Rechtsanwälten komische Geschichten über deren Arbeit an Silvester.
Silvester 2007
Letztes Jahr kam ein uns bereits bekannter Mandant am 30. Dezember und übertrug uns das Mandat, Forderungen aus einem Verkehrsunfall iHv. € 20.000,00, die am 31.12.2007 verjährten, beim Landgericht Berlin rechtshängig zu machen. Kurzerhand (natürlich dauerte es viel länger als gedacht) fertigten wir anhand der Unterlagen des Mandanten, die auch einen Klageentwurf des vorbefassten Rechtsanwalts enthielten, einen SEWOMA®-Klageentwurf und reichten diesen zusammen mit dem Prozeßkostenhilfegesuch bei Gericht ein.
Haftungsrisiko?
Tatsächlich habe ich den Umschlag persönlich am 31. Dezember gegen 23.30 Uhr in den Briefkasten des Landgerichts Berlin am Tegeler Weg einwerfen wollen. Wollen? Ja, richtig gelesen, aber das gelang mir schon deshalb nicht, weil der Briefkasten voll war und vor großen und kleinen Umschlägen bereits überquoll. Es kamen mir lose aneinander geheftete Schriftsätze entgegen beim Versuch, unseren Schriftsatz sicher in dem Aktenberg zu verbergen. Natürlich ging mir durch den Kopf, was passieren würde, wenn jemand die Briefe aus dem Briefkasten nehmen und vernichten würde.
Vielleicht ein erfolgloser Rechtsanwalt, der aus Frust seinen Kollegen vorsätzlich schaden will. Ein Querulant, der den Umstand der Verjährung zum Jahresende gut kennt, und sich dieses Wissen zunutze macht, um den Justizapparat zu stören. Für solche Fälle gewährt das Gesetz natürlich Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand, wenn eine Frist schuldlos versäumt wurde. Doch bringt es keine Vorteile in einem heilen Rechtsstreit, einen Metastreit um das Verschulden eines Fristversäumnisses zu führen. Im Gegenteil… Am Ende wechselt noch der Mandant die Seiten und schiebt seinem Anwalt die Schuld an dem Prozessverlust in die Schuhe.
Wenn der Rechtsanwalt wenig Zeit zum prüfen der Ansprüche hat und die Sache sehr eilt, dann darf es für den Mandanten kein Problem sein, seinen Rechtsanwalt von der Haftung weitestgehend zu befreien, indem ein Haftungsausschluss vereinbart wird.
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