Urlaubszeit ist Betrügerzeit: BKA warnt vor Kreditkartenbetrügern in der Türkei
7. Juni 2004, 14:07:06 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt & Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |Das Bundeskriminalamt (BKA) warnt derzeit explizit zwar “nur” vor Kredit- und ec-Kartenbetrügern in der Türkei. Die Karten werden nicht gestohlen, sondern mittels technischer Raffinesse werden die Daten der Karte kopiert, anschließend werden Karten mit den heimlich ausgespähten Daten reproduziert und diese sogleich am Automaten eingesetzt. Der Vorgang dauert nur wenige Stunden. Die Masche der Betrüger dürfte wohl auch in Italien Anwendung finden. Die ersten aus dem Urlaub zurückgekehrten Geschädigten sind bereits alarmiert und befinden sich teilweise schon im Papierkrieg mit ihren Banken.
Die Rechtslage stellt sich grob und knapp skizziert so dar:
Einschlägige Normen sind in erster Linie die §§ 676f, 676h Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) einschlägig. Der Kartenaussteller hat gemäß § 670 BGB einen Aufwendungsersatzanspruch gegen den Karteninhaber bzw. gegen das Vertragsunternehmen, wenn der Karteninhaber zur Leistung angewiesen hat. Nach § 676h S. 1 BGB kann der Aussteller vom Inhaber keinen Aufwendungsersatz verlangen, wenn die Karte von einem Dritten missbräuchlich (ohne Zustimmung des Inhabers) verwendet wurde. Die Bank muss dem Inhaber nachweisen, dass dieser die entsprechenden Transaktionen durchgeführt hat. Die Bank hat nur dann gemäß § 280 BGB einen Schadensersatzanspruch gegen ihre Kunden, wenn der Nachweis gelingt, dass der Kunde grob gegen die Pflichten aus dem Kartenvertrag verstoßen hat.
Wenn die Bank nicht freiwillig zahlt, ist anwaltliche Hilfe erfolgsversprechend.
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