UMTS: Geplatzte Träume vor Gericht
26. April 2007, 15:19:37 Uhr von Sebastian Wolff-Marting, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | 2 Kommentare |Nach einem Bericht von Heise Online hat das Verwaltungsgericht in Köln eine Klage des Mobilfunknetzbetreibers Quam abgewiesen. Quam hatte sich an der berühmten UMTS-Versteigerung im Jahr 2000 beteiligt und war für rund € 8,5 Mrd. auch zum Zuge gekommen. Später wurde Quam die Lizenz entschädigungslos wieder entzogen, weil das Unternehmen -entgegen der Ausschreibungsbedigungen der Versteigerung- es versäumt hatte, rechtzeitig ein UMTS-Netz zu errichten. Zu Recht befand das Gericht.
Schlagworte: Köln, Mobilfunk, Telekommunikationsrecht
26. April 2007, 16:17 Uhr
Der Streitwert treibt einem ja die Schweißperlen ins Gesicht.
26. April 2007, 16:54 Uhr
In der Tat, aber
-es ist wohl davon auszugehen, daß die Anwälte ihre Mandanten auf die nicht wirklich großen Aussichten hingewiesen haben
-Das RVG endet bei 30 Mio. (§ 22 RVG). Derartige Wahnsinnsstreitwerte lohnen also nicht einmal mehr.