OLG Hamm, Urteil v. 04.05.2010 – I-4 U 12/10 – “Kosten für Abschlussschreiben bereits dann erstattungsfähig, wenn eine Wartezeit von zwei Wochen eingehalten wurde”
5. Juli 2010, 10:12:19 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt & Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Ein Kommentar |Oberlandesgericht Hamm I-4 U 12/10 Tenor: Auf die Berufung des Klägers wird das am 10. November 2009 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer – Kammer für Handelssachen – des Landgerichts Bochum abgeändert. Der Beklagte wird verurteilt, den Kläger von der Forderung der Rechtsanwälte M in Höhe von 626,40 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe [...]
