Bundesumweltminister Sigmar Gabriel ./. Marcel “Mein-Parteibuch.de” Bartels
5. Dezember 2006, 15:54:39 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt & Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | 4 Kommentare |Heute wurde über die Klage des Popbeauftragten der SPD, Bundesumweltminister Sigmar Gabriel, gegen den Bebtreiber von Mein-Parteibuch.de, Marcel Bartels dem Abmahnkönig der Kanzlei SEWOMA®, auf Zahlung von Abmahnkosten in Höhe von 756,09 € vor Amtsgericht Hamburg verhandelt. Wie ich soeben telefonisch erfahren habe, wurde ein neuer Termin zur Entscheidung bestimmt und den Parteien Schriftsatzfrist eingeräumt.
Hintergründe zur Klage des Bundesumweltministers Sigmar Gabriel gegen Marcel Bartels finden Sie natürlich in Mein-Parteibuch.de.
Schlagworte: Amtsgericht, Hamburg, Internetrecht, Medienrecht, Promirecht, SEWOMA® Spezial



5. Dezember 2006, 16:41 Uhr
Hallo,
Den vorliegenden Rechtsstreit habe ich umfangreich verfolgt. Aus meiner Sicht ist folgender Punkt besonders wichtig: Ein hoher politischer Würdenträger ist regelmäßig bei sehr vielen Bürgern anerkannt und beliebt und gilt vielleicht sogar als Staatsmann. Und ein solcher Würdenträger muss auch sehr deutliche Kritik vertragen können.
Beispielsweise war das bei Helmut Kohl so. Helmut Kohl war bei vielen Bürgern als Staatsmann anerkannt (meine persönliche Meinung mag eine andere sein, spielt aber in Bezug auf Kohl mal keine Rolle). Helmut Kohl konnte auch massiv kritisiert werden, das hat seinem Ansehen doch gar nicht geschadet. Da gab es doch zahlreiche Karikaturen über ihn, die keineswegs nur positiv waren. Aber der Staatsmann Kohl konnte solche Kritik vertragen.
Also es geht einfach darum, dass der kleine Bürger seine Meinung in einem freiheitlichen Staat sagen können muss, ohne gleich mit für ihn möglicherweise sehr teuren Kosten belegt zu werden.
Das war jetzt der wichtigste und zentrale Punkt. Was ist das für ein Staat, in dem man Angst haben muss, wenn man über die Haarfarbe eines Politikers berichtet? Also ich finde, dass man als Bürger durchaus auch mal ein bisschen Meinungsfreiheit haben darf. Die Meinungsfreiheit ist ein Freiheitsrecht des Bürgers gegen den Staat. Dieses Freiheitsrecht darf nicht durch eine umstrittene Berufung auf das Persönlichkeitsrecht ausgehebelt werden. Irgendwie scheint das Ganze übrigens eine besondere SPD-Masche zu sein, dass sich SPD-Politiker recht häufig auf das Persönlichkeitsrecht berufen, Politiker anderer Parteien aber nicht.
Das wollte ich jetzt nur mal loswerden, zu dem vorliegenden Fall kann man unendlich viel schreiben. Aber das Verhältnis Bürger gegen Staat erscheint mir doch in Deutschland als erheblich gestört. Das zeigt der vorliegende Rechtsstreit ganz deutlich. Und ein Bundesumweltminister ist für mich dem Staat zuzurechnen. Und in einer Demokratie muss Kritik möglich sein.
Grüße
6. Dezember 2006, 15:17 Uhr
[...] Weitere Berichte zum Prozess: Rechtsanwalt Dennis Sevriens von Sewoma hat bereits gestern im Berlin Blawg eine knappe Zusammenfassung der Verhandlung veröffentlicht. Sobald weitere Berichte veröffentlicht werden, werde ich die hier nachtragen. [Trackback URI] [Permalink] [...]
7. Dezember 2006, 19:05 Uhr
kai, auch ein politiker darf sich nicht alles gefallen lassen.
- so sehe ich das.
14. Dezember 2006, 10:16 Uhr
Kai schrieb:
“Also es geht einfach darum, dass der kleine Bürger seine Meinung in einem freiheitlichen Staat sagen können muss, ”
——
Na ja, wer ist denn der kleine Bürger andereseits? Nur der der eine Website, ein Forum betreiben kann?
Das wunderbar widersprüchliche an Marcel Barthels ist (unabhängig davon wünsch ich ihm bei *** Grabriel Erfolg), dass er für die Meinungsfreiheit nur von Websitebetreibern eintritt. Als Forenadmin gegenüber Forenusern (also dem wirklich kleinen Mann) diese Meinungsfreiheit (oder gibt es zwei verschiedene Meinungsfreiheiten?) jedoch gleichzeitig mit Füßen tritt.
—-
Thomas schrieb:
“kai, auch ein politiker darf sich nicht alles gefallen lassen.”
Wo steht denn das geschrieben? Dürfen tut er das ja schon. Die Frage ist ob er sich alles gefallen muß … da die Frage eine Platitüde ist, denn die Antwort lautet natürlich ‘nein’ … hilft sie wie alle Platitüden jedoch nicht weiter.