Rechtsanwalt kündigt Abmahnmißbrauch öffentlich an
21. August 2008, 16:23:46 Uhr von Sebastian Wolff-Marting, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | 39 Kommentare |Ein bemerkenswertes Angebot eines Rechtsanwaltes findet sich derzeit auf der Handelsplattform eBay. Dort heißt es:
Ärgert Sie ein Konkurrent? Wir mahnen Ihren Konkurrenten wegen
Verstöße gegen gesetzliche Wettbewerbsregelungen in Ihren Auftrag ab.Sie bieten auf eine berechtigte außergerichtliche wettbewerbsrechtliche Abmahnung.
Der in der Auktion genannt Preis ist nur dann an uns zu zahlen, wenn Ihr Anspruch gegen den Konkurrenten auf Freistellung von den gesetzlichen Gebühren (nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) der Abmahnung gegen uns beim Konkurrenten gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG uneinbringlich ist.
Um genau zu verstehen, was an diesem Angebot problematisch ist, muß man sich zunächst das Schuldverhältnis der im Falle einer berechtigten Abmahnung entstehenden Gebühren vergegenwärtigen.
Kostenschuldner des eigenen Anwaltes ist grundsätzlich immer der eigene Mandant. Es gibt von dieser Regel nur eine praktisch bedeutsame Ausnahme[1], die jedoch vorliegend nicht durchgreift.
Der Mandant wiederum hat dann einen Anspruch gem. § 12 UWG auf Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren als Schadenersatz gegen den Abgemahnten. Schadenersatz umfaßt nach deutschem Recht[2] immer nur denjenigen Schaden, der auch tatsächlich entstanden ist. Schuldet der Mandant seinem Anwalt also gar nicht die Gebühren in der geltend gemachten Höhe, so hat er auch keinen Schadenersatzanspruch gegen den Gegner. Eine Geltendmachung von Gebühren die über € 300,- hinaus gehen, wäre im vorliegenden Fall also bereits nach allgemeinen Grundsätzen unzulässig und möglicherweise sogar strafrechtlich als Betrug relevant.
Im Wettbewerbsrecht kommt noch eine weitere Regelung hinzu, nämlich § 8 Abs. 4 UWG. Danach ist die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Wettbewerbsrecht unzulässig, wenn diese mißbräuchlich ist.
Die Freistellung von Rechtsanwaltskosten ist ein ganz klassisches Indiz für Rechtsmißbrauch[3], hier kommt noch die Formulierung “Ärgert Sie ein Konkurrent?” hinzu, die ebenfalls klar von der berechtigten Geltendmachung von Ansprüchen wegweist. Somit ist eine auf Basis dieser Auktion möglicherweise ausgesprochene Abmahnung von vornherein unzulässig. Damit besteht weder der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung noch ein Gebührenerstattungsanspruch, somit vorliegend auch nicht in Höhe von € 300,-.
Von dem Erwerb dieses eBay Artikels kann daher nur dringend abgeraten werden.
[1] Sofern ein Anwalt einen Prozeß auf PKH-Basis gewinnt, schuldet der Gegner direkt ihm die Gebühren oder sofern die PKH bereits abgerechnet ist, die Differenz zwischen den PKH-Gebühren und den gewöhnlichen Gebühren. Eine vergleichbare Regelung existiert auch für den außergerichtlichen Bereich (Beratungshilfe).
[2] § 249 ff. BGB
[3] vgl. etwa Kammergericht, Beschluß im Verfahren 5 W 34/08 (link -> PDF)

21. August 2008, 17:36 Uhr
wie sieht denn das ganze unter dem Blickwinkel des § 352 StGB aus ….
21. August 2008, 17:57 Uhr
“… eine auf IT-Recht spezialisierte Anwaltskanzlei”, so so! Mit anderen Rechtsgebieten hapert’s dafür wohl ein wenig (aber Hauptsache freundlich).
21. August 2008, 18:39 Uhr
zu [3]:
Ebenso auch
LG Heilbronn
Urteil vom 23.04.2007
8 O 90/07 St
Rechtsmissbräuchlichkeit einer auf fehlerhafte Belehrung über das Widerrufsrecht gestützten Abmahnung
UWG § 8 Abs. 4
Die Rechtsmissbräuchlichkeit einer auf die fehlerhafte Belehrung über das Widerrufsrecht gestützten Abmahnung ergibt sich daraus, dass der Verfahrensbevollmächtigte des Abmahnenden im eigenen Kosteninteresse auftritt und insbesondere bei potentiellen Wettbewerbern für eine entsprechende Abmahntätigkeit unter Zusicherung der Kostenneutralität wirbt.
http://www.jurpc.de/rechtspr/20070141.htm
http://www.jurpc.de/rechtspr/20070141.pdf
21. August 2008, 20:48 Uhr
Wenn ich mir die Bewertungen von Feil (durch die Brust von hinten ins Auge) anschaue, scheint die “Beratung” bereits erfolgreich gewesen zu sein.
Ein kleiner Mann? Nein, nein:
http://www.recht-freundlich.de/ ist der Mann!
Hier noch eine Pressemitteilung von RA Feil:
(openPR) – Feil Rechtsanwälte aus Hannover stellen unter shopanwalt.de den ersten deutschen Onlineshop für Anwalts-Dienstleistungen ins Netz. Den Nutzern steht damit ein umfangreiches Angebot an Anwalts-Dienstleistungen zu Festpreisen zur Verfügung.
http://www.shopanwalt.de
Das gabs tatsächlich noch nie!!!! Hunderecht – Beratung 30 Minuten. Wuff, wuff…
Warum sind wir darauf nicht früher gekommen? Anwaltsleistungen mit einem Shop-Sytem (http://www.hamann-media.de/) anzubieten, ist grandios.
Danke für die Unterhaltung, Herr Feil.
22. August 2008, 8:22 Uhr
[...] die Art der Werbung den konventionellen Rahmen verläßt. Das ist bei Herrn Feil der Fall. Darüber berichtete gestern die Kanzlei SEWOMA: Ein problematisches Angebot anwaltlicher Dienstleistungen bei [...]
22. August 2008, 8:44 Uhr
Was ich aber dann wirklich nicht verstehen kann ist, dass der geschätzte Kollege Vetter unter der Verlinkung “Gegnerliste Abmahnung” verzeichnet ist.
Da behauptet einer, dass er – aus welchen Quellen auch immer – wisse, dass dieser und jener – von wem und im Hinblick auf welchen Hintergrund ? auch immer – abgemahnt worden sei und verwendet das jetzt als Werbemittel.
Dann könnte ich doch als Immobilienanwalt auch damit werben: Der Dax-notierte Großkonzern X AG hat seine Produtionsanlage gemietet. Ich hab’ damit zwar nichts zu tun, aber auch für Sie verhandle ich einen Mietvertrag…
Das macht doch wirklich keinen Sinn mehr.
22. August 2008, 10:25 Uhr
[...] ist davon zu halten? Rechtsanwalt und Law-Blogger Sebastian Wolff-Marting sieht Probleme: Um genau zu verstehen, was an diesem Angebot problematisch ist, muß man sich zunächst das [...]
22. August 2008, 10:45 Uhr
Gegnerliste Abmahnung
http://www.recht-freundlich.de/gegnerliste.php?l1=2&l2=2
enthält auch „Vetter, Udo“.
Ist das UV vom lawblog.de?
http://www.kanzlei-hoenig.info/udo-vetter-abgemahnt
Udo Vetter hat reagiert:
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/08/22/erwahnung-fur-rechtsanwalt-thomas-feil/
22. August 2008, 10:57 Uhr
Das Angebot der genannten Kanzlei bei eBay hat mich motiviert ein ähnliches Angebot einzustellen.
Wer sich dafür interessiert, der besucht einfach meine Seite mit dem Link.
http://www.abmahnung.weisrock.de
Da eBay solche Seiten nicht dauerhaft speichert, verzichte ich auf die Nennung des direkten Links hier in diesem kleinen Forum.
22. August 2008, 13:32 Uhr
Erwähnung…
Udo Vetter erwähnt in seinem Weblog den Rechtsanwalt Thomas Feil aus Hannover. Dieser Rechtsanwalt aus Hannover hat nicht nur interessante Angebote bei eBay am Laufen, er erwähnt eben auch auf seiner Seite Udo, also ist es ja nur freundlich, …
22. August 2008, 14:07 Uhr
[...] Gegner von jemand anderem gehören auf die Gegnerliste von jemand anderem. Wer hat’s gefunden: Sewoma, RA Hoenig und Lawblog Kommentare (0) – Trackbacks (0) Trackbacks Trackback für [...]
22. August 2008, 16:43 Uhr
Niemand merkt, dass es sich um einen geschickten Werbeschachzug gehandelt hat.
Jetzt auch die Tiraden aus Düsseldorf und Berlin und schon ist man in aller Munde.
22. August 2008, 16:49 Uhr
[...] nicht richtig. Gestern berichteten die Berliner Kollegen der Kanzlei Sewoma über die seltsamen Angebote auf ebay, die Rechtsanwalt Thomas Feil aus Hannover dort einstellt. Interessanter Beitrag übrigens, er sagt [...]
22. August 2008, 17:53 Uhr
[...] wird wohl kaum Zufall sein. Die lieben Kollegen suchen wie dressierte Hunde natürlich erstmal nach rechtlichen Verfehlungen in diesem Angebotes. Gelernt ist eben gelernt. Einfach mal zuzugeben das einer etwas kreativer im Vertrieb seiner [...]
22. August 2008, 18:42 Uhr
Habt ihr noch die Original-Auktion irgendwo abgespeichert? Die Zeile “Ärgert Sie ein Konkurrent” finde ich nicht mehr. Auch sonst finde ich viele Details, an die ich mich beim ersten Lesen nicht erinnern kann. Auch der Teil mit “uneinbringlich” ist verschwunden.
22. August 2008, 19:38 Uhr
[...] BERLIN BLAWG – SEWOMA® » Blog Archive » Rechtsanwalt kündigt Abmahnmißbrauch &ou… – Man glaubt es kaum Das war doch längst bekannt. In einem TV-Magazin wurde das ausführlich behandelt. [...]
24. August 2008, 22:53 Uhr
Mich würde ein Screenshot der originalen Auktion auch mal sehr interessieren.
26. August 2008, 2:37 Uhr
Die Aufforderung an den Abgemahnten, Abmahnkosten zu ersetzen, die im Innenverhältnis gar nicht geschuldet sind, ist nach meiner unmaßgeblichen Meinung nicht nur »möglicherweise«, sondern sogar ganz bestimmt als versuchter Betrug zu werten. Und im Übrigen die Ursache aller Abmahnwellen.
Danke für den klarstellenden Beitrag, den ich gerne unterschreibe!
26. August 2008, 8:24 Uhr
[...] Sachen Abmahnungen auf eBay an. Law-Blogger Sebastian Wolff-Marting sieht damit durchaus rechtliche Probleme. Mehr Infos auf [...]
26. August 2008, 9:45 Uhr
Hat jemand screenshot geschrieben?
26. August 2008, 11:33 Uhr
[...] ganze scheint auch rechtlich problematisch zu sein, wie von kompetenterer Stelle (Kanzlei Sewoma) berichtet wird. Was für eine menschliche Regung dahinter steht so ein Angebot einzustellen, will man [...]
11. September 2008, 17:46 Uhr
Hier der Link zur eBay-Auktion mit der Schlagtzeile “Ärgert Sie ein Konkurrent”?
http://cgi.ebay.de/Abmahnung-eines-Konkurrenten-wegen-Wettbewerbsverstoss_W0QQitemZ130237635811QQihZ003QQcategoryZ110694QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem
25. September 2008, 15:54 Uhr
[...] der Zeit, bis die „guten“ Kollegen sich zu Wort melden würden. Dementsprechend nutzten nun Kollegen aus Berlin die Gunst der Stunde, die die angebliche Rechtsmissbräuchlichkeit des Angebots damit begründen, [...]
29. Oktober 2008, 18:16 Uhr
[...] Gegner jedoch höchst bedenklich. Ob ein solches Vorgehen den Tatbestand des Betrugs darstellt, wie manche behaupten, will ich hier gar nicht vertiefen. Fest steht aber, dass das die Freistellung des [...]
8. Juni 2009, 11:55 Uhr
hatte jetzt schon öfters von so einer vorgehensweise bei Ebay gehört. Aber das diese jetzt auch direkt Angeboten wird……
7. Juli 2009, 11:00 Uhr
Ein Screenshot wäre sehr interessant . Hab neulich in einer Tageszeitung einen Artikel darüber gelesen. Schon bedenkenswert was Anwälte alles tun um an Geld zu kommen
7. Juli 2009, 11:12 Uhr
Schauen Sie mal in Kommentar 20, dort finden Sie den screenshot.
21. Juli 2009, 10:35 Uhr
sowas kann man bei ebay kaufen gibt es diese angebote noch oder laufen die auch eher schon aus?
24. Juli 2009, 12:10 Uhr
Oh man, unglaublich. Ich hoffe dem Abwahnmahn wird irgendwann ein Riegel vorgeschoben
31. Juli 2009, 15:24 Uhr
[...] Also: lawblog.de: "Erwähnung für Rechtsanwalt Thomas Feil" … finde ICH interessant! sewoma.de: "Rechtsanwalt kündigt Abmahnmißbrauch öffentlich an" … finde ICH ebenfalls interessant! Na und!? Das geht einen Shual nix an – gar nix!!! IP & [...]
17. August 2009, 11:12 Uhr
Oha solche auktionen machen es doch wirklich interessant
25. August 2009, 6:42 Uhr
Ich liebe eBay
25. August 2009, 6:47 Uhr
@ Dennis, das Screenshot ist leider nichtmerh online.
4. November 2009, 23:30 Uhr
Hat jemand einen Screenshot gespeichert?
5. November 2009, 9:20 Uhr
Ja, schauen Sie mal in Kommentar 20!
4. Dezember 2009, 9:34 Uhr
[...] gar nicht allzu langer Zeit berichteten wir in unserem BERLIN BLAWG über ein wettbewerbswidriges Angebot der Feil Rechtsanwälte, die damals bei eBay mit fast [...]
25. Dezember 2009, 22:31 Uhr
Unglaublich was man sogar schon in eBay ersteigern kann… !
16. März 2010, 15:41 Uhr
Ich kenne kaum noch jemanden der nicht schon mal wegen irgentsonem Bulsh** von einem geldgierigen Advokaten über den Tisch gezogen wurde.
Trauruge Welt – was denkt so ein rechtsverdreher wohl auf seinem Sterbebett, wenn er auf sein Leben zurückblickt
21. Juli 2010, 12:21 Uhr
also ich würde auch gerne mal was tolle bei ebay versteigern aber ich hab einfach keine zeit für spwas –