Privilegierte Raucher
29. Januar 2008, 12:33:24 Uhr von Sebastian Wolff-Marting, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | 4 Kommentare |Das “Nichtrauchergesetz” in Bayern gilt seinen Kritikern als das gnadenloseste in ganz Europa. Selbst in den Bierzelten des Oktoberfestes darf nicht mehr geraucht werden, die Volksseele kocht.
Eine bemerkenswerte Ausnahme sieht das Gesetz dann allerdings doch vor und nein, es sind tatsächlich nicht die Abgeordneten des bayrischen Landtages die weiter qualmen dürfen (die schließt Art. 2 Abs.1 Abschnitt a) des Gesetzes sogar ausdrücklich ein).
Es handelt sich vielmehr um eine Gruppe für die man außerordentliche Privilegien ausgerechnet in Bayern vielleicht zuletzt erwarten würde.
Art. 5 Ausnahmen
Das Rauchverbot nach Art. 3 Abs. 1 gilt nicht:[...]
2. in ausgewiesenen Räumen der Polizeibehörden und der Staatsanwaltschaften, soweit dort Vernehmungen durchgeführt werden und der vernommenen Person das Rauchen von der Leiterin oder dem Leiter der Vernehmung im Einzelfall gestattet wird; Entsprechendes gilt in ausgewiesenen Räumen der Gerichte für Vernehmungen durch die Ermittlungsrichterin oder den Ermittlungsrichter,
Bleibt die Frage: Ist der Deal Geständnis gegen Zichte eigentlich zulässig?
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30. Januar 2008, 14:00 Uhr
Dann braucht sich die Bayerische Landesregierung nicht beklagen, wenn alle rauchenden Kriminellen künftig ihre Straftaten in Bayern begehen. Da kann man bei der Vernehmung gemütlich eine paffen … ach ist das lustig …
30. Januar 2008, 21:43 Uhr
Das ist ja sehr interessant worauf du da aufmerksam machst! Wenn schon rauchverbot, dann auch für alle, ist meine Meinung!
5. Februar 2008, 12:46 Uhr
mich würde mal die begründung des gesetzgebers zu diesem § interessieren.
3. Mai 2008, 11:47 Uhr
@kp-mech
Wahrscheinlich wollten sie Vorwürfen vorbeugen, dass es Folter sei einen starken Raucher das Rauchen zu verbieten, wenn er wegen des staatlichen Zwanges in der Vernehmung keine Ausweichmöglichkeiten hat.