OLG Düsseldorf: Keine Störerhaftung eines Usenet Providers

15. Januar 2008, 15:36:56 Uhr von Sebastian Wolff-Marting, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | 2 Kommentare |

Nach einem Bericht des Rechtsanwaltes Sascha Kremer hat das OLG Düsseldorf (Az: I-20 U 95/07) entschieden, daß ein Usenet-Provider nicht dafür haftbar gemacht werden kann, daß über den Zugang, den er vermittelt, illegale Inhalte abrufbar sind. Antrag auf einstweilige Verfügung hatte ein Musikverlag gestellt, dessen Material über das Usenet unerlaubt verbreitet wurde.

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Schlagworte: Anwalt, Internetrecht, Musik, Rechtsanwalt, Urheber, Urheberrecht

2 KOMMENTARE

  1. doppelfish

    … und das OLG Frankfurt bestätigt das LG Frankfurt darin, daß Provider grundsätzlich nicht für angebotene Webseiten haftbar sind, auch nicht für instinktorientierte Online-Angebote. Netter Euphemismus, das.

  2. Logik

    Wer haftet dann? Keiner?

    Die Tauschbörsen verlinker befinden sich in einer Grauzone?

    Mehr infos bitte!

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