Neue Markenformen

28. Februar 2006, 09:20:36 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt & Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |

Nicht nur Wörter und Bilder sind in Deutschland und Europa markenfähig. Markenfähig ist eigentlich alles, was sich grafisch darstellen lässt. Schwierig wird es, ein Geräusch, einen Ton oder eine Bewegung, Lichtverläufe, einen Geruch oder einen Geschmack grafisch darzustellen und damit dem Markenschutz zugänglich zu machen.

Tastmarke (Feel Marks?)
Mit viel Erfindungsreichtum ist es der Underberg KG gelungen, für ihren gleichnamigen Weinbrand beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) unter der Registernummer 30259811 eine drei dimensionale Marke (DDM) als Tastmarke in Brailleschrift (Blindenschrift) wiederzugeben. Aus dem Slogan In diesem Sinne: Darauf einen Underberg® wird in Brailleschrift:

UNDERBERG

Geruchsmarke (Smell Marks)
Unter der Registernummer 39870212 wurde versucht, den Geruch von Methylcinnamat, ein balsamisch –fruchtiger Duft mit einem Hauch von Zimt als Marke zu schützen. Die Beschwerde des Anmelders führte zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, der mit Beschluss vom 12. Dezember 2002 – AZ: C-273/00 – zwar nicht grundsätzlich die Existenz von Geruchsmarken ablehnte, jedoch die Anforderungen an die grafische Darstellbarkeit einer Geruchsmarke derart gestaltete, dass ein Eintragung zukünftig sehr schwer werden dürfte. Der Europäische Gerichtshof führte in der soeben zitierten Entscheidung aus:

Bei einem Riechzeichen wird den Anforderungen an die grafische Darstellung weder durch eine chemische Formel noch durch eine Beschreibung in Worten, die Hinterlegung einer Probe des Geruchs oder die Kombination dieser Elemente genügt.

Bewegungsmarke (Motion Marks)
Der niederländische Lebensmittelhersteller Masterfoods Veghel B.V. bewirkte für einen sehr bekannten Schoko-Riegel, der in den 80er Jahren zwangsweise einen neuen (Marken-)Namen bekam, beim Benelux Trademarks Office unter der Registernummer 0520574 die Eintragung einer Bewegungsmarke, wie nachfolgend eingeblendet:

RAIDER - TWIX
Die Anmeldung eines italienischen Sportwagenherstellers einer Bewegungsmarke für Sportwagen, die den Bewegungsablauf beim Öffnen der Fahrzeugtüren kennzeichnen sollte, wurde dagegen mangels Unterscheidungskraft vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) zurückgewiesen.

LAMBORGHINI

Die Deutsche Telekom meldete unter der Registernummer 30209487 beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eine Marke an, die wie eine Bewegungsmarke anmutet, aber als Bildmarke eingetragen ist. Das Bild stellt einen Bewegungsablauf dar.

TELEKOM - ISDN

Wie eingangs geschrieben, sind der Fantasie bei der Anmeldung von Marken prinzipiell keine Grenzen gesetzt. Solange die Markenform grafisch darstellbar bleibt, besteht Hoffnung, dass die gewünschte Marke eintragungsfähig ist.

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