Minister ./. bloggenden Parteifreund; die Urteilsbegründung
20. März 2007, 22:17:36 Uhr von Sebastian Wolff-Marting, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | 2 Kommentare |Einige unserer Leser werden den Fall kennen: In das “Wiki” auf der Internetseite mein-parteibuch.de wird von einem Unbekannten ein Photo eines amtierenden Bundesministers und ehemaligen VW-Aufsichtsrates eingestellt, das zeigt, wie er den rechten Finger hebt und mit der Bildunterschrift versehen ist, “ich will auch zu den Nutten, Herr Hartz”. Der so Abgebildete sah darin eine Persönlichkeitsrechtsverletzung und ließ den Betreiber der Internetseite abmahnen.
Dieser -pikanterweise ein Parteifreund des Ministers- entfernte daraufhin zwar das Photo, weigerte sich jedoch, die Kosten der Abmahnung zu begleichen.
Nach “verschärftem Nachdenken” kam das Amtsgericht in Hamburg entgegen der noch in der mündlichen Verhandlung geäußerten “leichten Neigung” in der Bildmontage eine Persönlichkeitsrechtsverletzung des Ministers zu erblicken, nun zu dem Ergebnis, daß die Abbildung noch als zulässige Satire zu bewerten ist. Der im Sitzungsprotokoll festgehaltene (sic!) “Glaube” des Abgemahnten “an die Gerechtigkeit” hat sich also letztlich ausgezahlt. Die Entscheidung ist fundiert, gut begründet und sicher von Interesse für andere Internetpublizisten. Wir dokumentieren Sie daher im Volltext auf unseren Seiten.
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21. März 2007, 12:43 Uhr
Gratulation, ein hervorragend begründetes Urteil, was wieder Mut macht, zu kämpfen. Schade, das in dem ähnlich gelagerten Fall mit dem Media Markt gegen Media-bloed.de es nicht zu einer ähnlich deutlichen Klarstellung gekommen ist.
16. Juli 2007, 16:04 Uhr
Auch wenn ich die Begründung für zutreffend halte, finde ich es natürlich schade, dass sich das LG Hamburg über die Frage der Beobachtungspflichten des Betreibers eines Wiki hinweggemogelt hat.