Der am Landgericht Berlin zugelassene Rechtsanwalt
24. Juni 2009, 13:12:39 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt & Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | 2 Kommentare |In einem Bestrafungsantrag nach § 890 Zivilprozessordnung (ZPO) in einer Wettbewerbssache war der Rechtsanwalt der Schuldnerin sehr überrascht über den gerichtlichen Hinweis des Landgericht (LG) Berlins, der der Zustellung der Antragsschrift beigefügt war. Es hieß dort:
“[…] dass nur das Vorbringen eines beim Landgericht Berlin zugelassenen Rechtsanwalts berücksichtigt werden könne.”
Zu Recht war der Rechtsanwalt über diesen Hinweis des LG Berlin empört und verstört zugleich, was ich dem hektischen Fristverlängerungsantrag der Schuldnerin entnehme.
Das Gericht entschuldigte sich unter Hinweis auf ein veraltetes Formular. Weiß jemand, wie alt dieses Formular gewesen sein muss?
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24. Juni 2009, 13:39 Uhr
Das Gesetz, das das Lokalisierungprinzip aufgehoben hat, ist zum 1.1.2000(!) in Kraft getreten…
24. Juni 2009, 13:46 Uhr
Yip, richtige Antwort, Dominik.
Das war zwei Jahre vor meienr Zulassung. Damals dachte ich noch darüber nach, wie schwer das Lokalisierungsprinzip einem Internetanwalt die Verteidigung von bundesweiten Mandaten gemacht hätte.
Das war ein harter Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit der Rechtsanwälte.