Klagen per Mail
31. Mai 2005, 09:52:59 Uhr von Sebastian Wolff-Marting, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |Das Verwaltungsgericht Neustadt tut kund und gibt zu wissen, daß man vor seinen Schranken hinfort auch auf digitalem Wege klagen kann. Da es das letzte Verwaltungsgericht in Rheinland-Pfalz ist, das diesen Schritt geht, steht nun erstmals in einem Bundesland der gesamte Verwaltungsrechtsweg elektronisch offen.
Damit entstehen natürlich interessante neue Rechtsfragen, z.B.: Was passiert mit versäumten Fristen – die im Verwaltungsrecht oft besonders kurz sind – wenn der elektronische Briefkasten von einem der zahlreichen Internetwürmer mit Massenspams blockiert wird? Wer trägt dafür welche Beweislast? Was passiert, wenn die sorgfältig ausgewählte Büroangestellte ‘B’ aufgrund einer Fehlermeldung glaubt, der elektronische Gerichtsbriefkasten sei “down”, in Wahrheit liegt es aber am Kanzleinetzwerk? Oder am Provider? Was passiert, wenn die Kanzleiangestellte zwar im gesamten Gerichtsbezirk ob ihrer Schlamperein verrufen ist, sie den Irrtum aber gar nicht vermeiden konnte? Was geschieht, wenn ein Internetwurm massenhaft Klagen mit falschen Absenderadressen einreicht, etwa gegen ein Atomkraftwerk oder eine neue Bahntrasse (was theoretische Anwalts- und Gerichtsgebühren in Millionenhöhe auslösen würde)?
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