Kein Schutz durch “LG Hamburg”-Klausel
31. Oktober 2005, 18:46:05 Uhr von Sebastian Wolff-Marting, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |Daß ein sog. “Disclaimer” oder “Haftungsausschluß für Links”, meistens angeblich auf der Basis einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg aus dem Jahr 1998 (312 O 85/98), prinzipiell nicht vor den Rechtsfolgen einer illegalen Verlinkung schützt, ist unter Juristen längst bekannt.
Eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Berlin zeigt die möglicherweise fatalen Folgen dieses Irrglaubens nun einmal mehr auf.
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