Internet-Tauschbörsen: Anhörung vor dem Supreme Court
30. März 2005, 15:17:33 Uhr von Sebastian Wolff-Marting, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |Vor dem obersten Gericht der USA – das dort, anders als in Deutschland das Bundesverfassungsgericht, für jeden (Bundes-) Rechtsstreit die letzte Instanz darstellt – findet seit gestern die öffentliche Anhörung in einem Verfahren statt, in der es um die Zulässigkeit des Betriebes von Tauschbörsen nach dem System des einst sehr populären “Kazaa” geht.
Verklagt ist die Tauschbörse “Grokster”, die ursprünglich eine praktisch identische Software (der Firma Fasttrack) wie “Kazaa” eingesetzt hatte. Kläger ist das Filmstudio MGM (die mit dem Löwen im Vorspann).
Im Kern geht es um die Frage, wie weit der Anbieter einer Technik für Rechtsverstöße haften soll, die Nutzer mit seiner Technik begehen können. Niemand kann bestreiten, daß in den Tauschbörsen, die eigentlich “Kopierbörsen” heißen müßten, schließlich wird nichts (aus-)getauscht, massiv Urheberrechtsverstöße begangen worden sind und werden.
Andererseits haben sich Tauschbörsen bzw. die dahinter stehende Technik mitlerweile auch zum Verteilerkanal für Softwareanbieter entwickelt, die keine teure Netzanbindung finanzieren können oder wollen. Nicht nur freie Software wird so für beide Seiten gratis verteilt, sondern etwa auch Programme kommerzieller Anbieter, wie etwa die Updates des neuen Onlinespielhits “World of Warcraft”. So ist denn auch die Liste der Unterstützer der jeweiligen Positionen illuster und auf den ersten Blick verwirrend.
Welche Bedeutung dem Prozeß für die Zukunft der digitalen Welt beigemessen wird, kann man daran ersehen, daß Presseberichten zufolge ettliche Zuschauer in der Nacht vor dem Termin vor dem Gerichtsgebäude campierten, um unbedingt dabei zu sein.
Siehe auch: Wolff Marting; Musikindustrie, quo vadis?
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