AG Dresden erklärt unverlangte eMail-Werbung an Anwälte für zulässig

29. September 2005, 10:11:58 Uhr von Sebastian Wolff-Marting, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |

Nach einem Bericht bei Heise ist das Versenden unverlangter Werbe-eMails zwar nicht zulässig. Jedoch konnten die “gestörten” Anwälte beim Amtsgericht Dresden keine einstweilige Verfügung gegen den Versender erwirken und bleiben damit auf den Gerichts- und ihren Kosten sitzen.

Die Entscheidung steht allerdings im krassen Widerspruch zur BGH-Rechtsprechung in Sachen unverlangter Werbe-eMails. Im letzten Jahr hatte der BGH entschieden, dass die Versendung unverlangter Werbe-eMails unzulässig sei und gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstosse.

Das AG Dresden vertritt die Auffassung, dass es dem Empfänger einer unverlangt zugesandten Werbe-eMail durchaus zuzumuten sei, sich zunächst per eMail an den Versender zu wenden und um Austragung aus der Mailing-Liste zu bitten. Eigentlich sehr praxisnah. Allerdings sind viele Mailing-Systeme so schlecht programmiert, dass eine einfache eMail mit der Bitte um Löschung der eMail-Adresse aus der Datenbank oft nicht den gewünschten Erfolg bringt. Erst, wenn die eMail fruchtlos geblieben ist, kann nach dem Urteil des AG Dresden gegen den Versender vorgegangen werden – wenn der Empfänger ein Anwalt ist. Stellt sich noch die Frage, ob diese Rechtsprechung auch für Nicht-Anwälte gilt…

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