BGH: Unverlangte Zusendung elektronischer Post – eMail-Werbung II
27. August 2009, 12:51:48 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt & Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Ein Kommentar |Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 20. Mai 2009 – I ZR 218/07 – erneut klargestellt, dass bereits die einmalige unverlangte Zusendung einer eMail mit werbenden Elementen unzulässig ist. Der BGH machte deutlich, dass dieses Verbot nicht nur für Werbe-eMails im engeren Sinne gilt, sondern es genügen kann, wenn der Versende seine Geschäftstätigkeit in der eMail offen liegt.
Leitsatz des BGH:
Bereits die einmalige unverlangte Zusendung einer E-Mail mit Werbung kann einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellen.
BGH, Beschluss vom 20. Mai 2009 – I ZR 218/07 – OLG Frankfurt/Main
LG Frankfurt/Main

3. Dezember 2009, 9:36 Uhr
[...] es ja erlaubt sei hier sowas zuzusenden . Ein wirklich sehr schönes und kurz zusammengefasstes Urteil zu diesem Thema Werbung per e-Mail findet man hier. Und wer sich das einmal durchliest, der wird auch sofort begriffen haben, was hier Fakt ist und [...]