eBay: Verdeckte Unternehmer

14. Februar 2008, 11:56:34 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt & Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Ein Kommentar |

Wer sich über einen bei eBay geschlossenen Vertrag ärgert, weil das erhaltene Produkt nicht seinen Erwartungen entspricht, sollte sich das Bewertungsprofil seines Vertragspartners genauer anschauen, auch wenn dieser als privater Verkäufer angemeldet ist. Immer wieder stelle ich fest, dass private Verkäufer mit bestimmten Produktgruppen handeln. Da gibt es den Tupperwarenverkäufer, der zwischen seinen Kleider-Auktionen regelmäßig Tupperware verkauft, die Pampers-Händlerin, die in mehreren Tranchen über 1.000 Windeln verkauft und jedes Mal betont, dass ihre Tochter mittlerweile trocken sei und daher die Windeln nicht mehr benötigt werden. Andere machen zum 100. Mal einen Dachbodenfund und entdecken dabei immer wieder dieselben Sachen. Die Beispiele lassen sich beliebig fortsetzen…

Manche Verkäufer sind halt gerissen und schlau und beschreiben ihre Produkt so, dass der Normalkäufer, der nicht viel Zeit vor dem Bieten investiert, gern mal aufs Kreuz gelegt wird, so dass er beim Streit über die Eigenschaften des Kaufgegenstands keine besonders guten Karten hätte und er daher nicht über Gewährleistungsrechte streiten sollte.

In diesem Fall hilft der grundlose Widerruf vom Vertrag. Ein Widerrufsrecht besteht bei jedem Verbrauchsgüterkauf, wenn also auf der Käuferseite ein Verbraucher steht und der Verkäufer Unternehmer ist. Mangels Belehrung über das Widerrufsrecht läuft auch noch keine Frist und das Widerrufsrecht kann somit jederzeit ausgeübt werden.

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EIN KOMMENTAR

  1. München Marie

    Tja, aber das Problem bei den ebay-Verträgen ist nun mal die Vorkasse. Was hilft es mir als Käufer, wenn ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch mache, der Verkäufer sich aber weigert, die Ware zurück zu nehmen und mir den Kaufpreis zu erstatten. Eine größere Aktion mit Anwalt und Gericht etc. lohnt sich doch wohl erst bei einem höheren Kaufpreis.

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