Das postmortale Persönlichkeitsrecht: Streit um Tron alias Boris F.
11. Januar 2006, 10:30:23 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt & Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz |Der Beitrag in der Online-Enzyklopädie Wikipedia über Boris F. alias Tron aus Berlin Gropiusstadt war der Anlass für einen Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Berlin. Zum Hintergrund der Geschichte: Der Hacker Tron, Mitglied des Chaos Computer Clubs (CCC) der dem Chaos Computer Club nahestand, beschäftigte sich mit Angriffen auf kommerzielle Verschlüsselungs- und Authentifizierungssysteme. Er hackte Pay-TV- und Telefonkarten und entwickelte eine neue Technologie zur Verschlüsselung von Sprachtelefonie. Ein modifiziertes ISDN-Telefon entwickelte er im Rahmen seiner Diplomarbeit und nannte es Cryptophon. Tron starb im Alter von nur 26 Jahren – im Oktober 1998 wurde er in einem Berliner Park erhängt aufgefunden. Obwohl Tron nahe stehende Menschen stets glaubten, dass Tron sich nicht selbst getötet habe, sondern von einem Geheimdienst oder einer kriminellen Vereinigung ermordet worden sei, konnten die Anhänger der Mord-Theorie bislang keinen überzeugenden Beweis für diese These liefern. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat das Verfahren jedenfalls 2003 eingestellt und die Akten ad acta gelegt.
Die Eltern von Boris F. haben nunmehr vor dem AG Berlin eine einstweilige Verfügung erwirkt, wonach es den Betreibern von Wikipedia untersagt ist, “den bürgerlichen Namen des Sohnes der Antragssteller Boris Floricic unter der Domain wikipedia.org vorzuhalten bzw. vorhalten zu lassen.” Freilich werden die Prozessbevollmächtigten Schwierigkeiten bekommen, die einstweilige Verfügung innerhalb der Monatsfrist des § 929 ZPO zuzustellen. Es wird nämlich bei TELEPOLIS berichtet, dass Adressat der einstweiligen Verfügung zunächst die Wikipedia Foundation, St. Petersburg, Russische Föderation, gewesen sei. Wikipedias Sitz liegt allerdings in der Stadt St. Petersburg im US-Bundesstaat Florida. Der Journalist Burkhard Schröder, der 1999 ein Sachbuch über den Hacker geschrieben hat und darin Tron bei Vor- und Nachnamen nicht nannte, meint, das ganze sei nur ein PR-Gag und der Rechtsanwalt würde nicht professionell arbeiten. Merkwürdig mutet allerdings an, dass das Verfahren vor einem Berliner Amtsgericht und nicht vor der Pressekammer beim Landgericht Berlin eingeleitet wurde. Aber sicher hat der Kollege Rechtsanwalt Friedrich Kurz gute Gründe und verfolgt eine bestimmte Strategie. Die Homepage des Rechtsanwalts ist über die Domain rechtcreativ.de
erreichbar und mit Flash von Macromedia erstellt. Verblüfft hat mich die Rave-Musik der Anwalts-Homepage. Andy Müller-Maguhn vom Chaos Computer Club erklärte auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE, dass es doch um das Recht auf Anonymität gehe.
Recht hat er.
Materiell-rechtlich birgt der Fall eine Sonderproblematik des Persönlichkeitsrechts: das postmortale Persönlichkeitsrecht. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines jeden Menschen leitet sich aus dem Grundgesetz, namentlich aus den Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) ab. Ehre, Ansehen in der Öffentlichkeit, die Privat- und die Intimsphäre als das persönlichste Recht eines jeden Menschen, dürfen nur aufgrund eines überwiegenden Grundrechts Dritter eingeschränkt werden. Die nahe stehenden Angehörigen können das postmortale Persönlichkeitsrecht gegenüber Dritten geltend machen, die rechtswidrig und schuldhaft das Ansehen des Verstorbenen verletzt haben. Die Erben dagegen können das postmortale Persönlichkeitsrecht nicht geltend machen – sie sind nicht aktivlegitimiert, wie der Jurist sagt. Ob bestimmte Handlungen postmortale Persönlichkeitsrechte des Verstorbenen verletzen, ist eine schwer zu ermessende Einzelfallentscheidung. Als Fausformel kann gelten, dass je länger der Tod zurückliegt desto kleiner die Schutzsphäre des Toten ist und entsprechend geringer wird das Ansehen des Verstorbenen geschützt. Angenommen der Name des Verstorbenen würde in einem Werbespot verwendet werden, müsste man den Angehörigen zumindest für einen Zeitraum von einigen Jahren, u. U. sogar Jahrzehnten nach dem Tod einen Unterlassungsanspruch gegen den Verletzer zusprechen. Denn hierin liegt ein Verstoß gegen das Namensrecht, dass über den Tod hinaus lebt und auf die Angehörigen übergeht.
Ein widerrechtlicher und schuldhafter Verstoß gegen das (postmortale) Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG erfüllt den Tatbestand der unerlaubten Handlung gemäß § 823 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) als eine Verletzung eines sonstigen Rechts und zieht Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche nach sich, § 1004 BGB. Letztlich ist zu prüfen, ob ein bestimmtes Verhalten widerrechtlich ist. Dabei sind die kollidierenden Grundrechte im Wege der praktischen Konkordanz optimal aufeinander abzustimmen. Hier stehen sich das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht auf Information sowie die Pressefreiheit, die wiederum eine Einschränkung in den allgemeinen Gesetzen erfahren, gegenüber.
Ein Anspruch auf Anonymität des Verstorbenen, der Angehörigen mit einem entsprechenden Rechtsschutzbedürfnis zugesprochen werden sollte, darf nicht dazu führen, dass der Informationsfluss in unserer Gesellschaft zum stocken kommt. Herausragende Persönlichkeiten, und sei es, dass die geniale Leistung des Verstorbenen zunächst nur einem kleinen Fachkreis bekannt war, sind wertvoll für die Dokumentation der Zeitgeschichte. Deshalb überwiegt bei absoluten und im kleinen Maßstab auch bei relativen Personen der Zeitgeschichte das Informationsinteresse dem postmortalen Persönlichkeitsrecht der Betroffenen. Über den Hacker Tron, mit bürgerlichen Namen Boris Floricic, ist in der Presse, sogar international, z.B. im The Observer viel, teilweise auf hohem journalistischem Niveau berichtet worden. Bereits vor seinem Tod wurde über den Menschen, der hinter Tron steckte, im kleinen (Fach-)Kreis berichtet. Personen der Zeitgeschichte, dazu kann das Computergenie Floricic m.E. gezählt werden, die unter Beachtung des Pressekodexes nach ihrem Tod in den Medien, insbesondere in Enzyklopädien, Nachschlagewerken oder ähnlichen lexikalischen Werken erwähnt werden, sind nicht in ihrem Ansehen beeinträchtigt. Sie erfahren viel mehr die Ehre, in die Geschichtsbücher dieser Welt aufgenommen und für die Nachwelt “unsterblich” zu werden. Da in dem streitbefangenen Artikel bei Wikipedia weder unwahre Tatsachen noch beleidigende Inhalte oder Geheimnisse des Verstorbenen preisgegeben wurden, muss im vorliegenden Fall das allgemeine Persönlichkeitsrecht hinter dem Recht der Gesellschaft, über wichtige Geschehnisse der Zeitgeschichte umfassend informiert zu werden, zurücktreten. Das kann man auch anders sehen, insbesondere unter dem Aspekt, dass die Eltern und andere nahe stehende Angehörige durch die Berichterstattung (ungewollt) ins Rampenlicht geraten sind. Der Kollege Kurz hat am 14.12.2005 in seinem Weblog angekündigt, demnächst einen Beitrag zum Thema Recht auf Anonymität nach dem Tod zu veröffentlichen. Allerdings ist der Eintrag zwischenzeitlich aus dem Netz verschwunden.
Persönlichkeitsrechte sind in den 90er Jahren stark in Mode gekommen und werden mitunter missbraucht, um an finanziellen Erfolgen teilzuhaben, oder einfach nur, um ins öffentliche Gerede zu kommen. Ein aktuelles, makabres Beispiel bietet Armin M., der gegen die Verfilmung seines Lebens und der Tötung seines menschlichen Opfers, welches ihm anschließend als Mahlzeit diente, zur Wehr setzt und sogar gegen die Band Rammstein wegen deren Titel Mein Teil vorgehen soll. Aber auch die Witwe von Willy Brandt versuchte, nach dem Tode ihres Mannes gegen den Herausgeber einer Gedenkmünze vorzugehen. Sie scheiterte jedoch letztlich beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG), welches die Verfassungsbeschwerde mit Beschluss vom 25.08.2000 – AZ: 1 BvR 2707/95 – nicht angenommen hat.
Schlagworte: Amtsgericht, Anwalt, Berlin, Berlin Spezial, Computer, International, Medien, Medienrecht, Musik, Namen, Promirecht, Rechtsanwalt, Techno



11. Januar 2006, 16:50 Uhr
Ich empfehle zum Thema auch die Lektüre des Urteils vom OLG Hamburg v. 24.09.2004 7 U 33/04, Klage der Mutter der Silke Bischoff gegen den Axel-Springer-Verlag (die abgewiesen wurde).
12. Januar 2006, 15:04 Uhr
Die Süddeutsche Zeitung berichtet:
“Dass Tron noch immer die Gemüter bewegt, zeigt auch das soeben erschienene Buch „Offenbarung 23“. Der von Lübbe herausgegebene Thriller nennt Trons vollständigen Namen, der Autor aber schreibt unter Pseudonym. Eigentlich, so Ivo F., war das Buch der wahre Grund für die einstweilige Verfügung: „Ich dachte, irgendwann hört das Theater um Boris auf. Aber die machen immer weiter.“
http://www.sueddeutsche.de/,kulm2/kultur/artikel/970/67903/
Burkard Schröder alias Burks berichtet in einer guten, sachlichen Zusammenfassung u.a.:
Einer von seinen engsten Freunden sagte über seine letzte Begegnung mit Tron wörtlich: “Er war so glücklich, wie er sonst lange nicht mehr war. ‘Die beste Lösung für mich wäre, die lassen mich alle in Ruhe’, hat er gesagt. Er wollte zum Mythos werden.”
http://www.burks.de/forum/phpBB2/viewtopic.php?p=28997
Wenn er zum Mythos werden wollte, wird bzw. hätte er sicherlich nichts dagegen haben, dass sein bürgerlicher Name bei Wikipedia genannt wird.
Das Persönlichkeitsrecht eines Verstorbenen muss doch zunächst an dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen gemessen werden und erst in einem zweiten Schritt sollte überlegt werden, welche postmortalen Persönlichkeitsrechte auf die Angehörigen übergehen.
12. Januar 2006, 18:31 Uhr
Bedenkswert ist der Beitrag bei Wortfeld von Alexander Svensson, der darauf hinweist, dass es für Wikipedia neben juristischen Pflichten natürlich auch moralische Verpflichtungen gibt, wenn er schreibt:
“[...] Wikipedia ist, wie einer der Diskussionsteilnehmer anmerkt, längst ein Massenmedium – und hat damit eben Verantwortung, auch jenseits von juristischen Pflichten.”
http://www.wortfeld.de/2006/01/wiki_p_und_die_namen/
13. Januar 2006, 14:35 Uhr
Es geht hier NICHT um jemand, der ausschließlich als Opfer einer Straftat oder eines Unglücksfalls bekannt geworden ist. Silke Bischoff war so ein Fall, da halte ich eine (zumindest erstmalige mit Aufdeckung verbundene) Namensnennung selbstverständlich auch für nicht angemessen. Bei Tron wird einfach ein Pseudonym (das ohnehin wohl einigen schon bekannt was, nicht zuletzt durch Veröffentlichung der Diplomarbeit mit Vollnamen auf den CCC-Servern) aufgeklärt von einem Menschen, der schon zu Lebzeiten zumindest in gewissen Fachkreisen durch seine Leistungen bekannt geworden war. Und davon handelt auch der Artikel in der Wikipedia. Es ist kein Bericht über ein Verbrechen, sondern eine Biografie. Dass mehr (aber auch nicht allzu viel mehr) als ein Sätzchen über die Todesart drinsteht, hat nicht zuletzt damit zu tun, dass von allerlei Seiten (auch durch gewisse sich als Hüter der Moral aufspielenden Pressesprecher) Verschwörungstheorien über die Todesart in der der Presse und im ganzen Netz verbreitet wurden.
14. Januar 2006, 0:58 Uhr
@AndreasP: Es ging bei Silke Bischoff nicht um die Namensnennung, sondern um den Abdruck ihres Fotos.
19. Januar 2006, 9:51 Uhr
[...] Blawg andreas.org burks.de [via de.wikipedia.org] Trackback/Pingbacks (0)· [...]
19. Januar 2006, 12:49 Uhr
[...] Neben Golem.de bietet auch die Kanzlei Swoma einen recht interessanten Artikel in ihrem Beitrag zum postmortalen Persönlichkeitsrecht. Stichwort: Aufgeschnappt, deutschPopularität unranked [...]
19. Januar 2006, 12:55 Uhr
Burkhard Schröder alias Bukrs offenbart in seinem Weblog namens Spiggel Details aus der neuerlichen einstweiligen Verfügung gegen deutschen Ableger von Wikipedia.
19. Januar 2006, 14:45 Uhr
was soll denn das mit der verfügung .. die eltern erreichen damit doch genau das gegenteil.
19. Januar 2006, 18:21 Uhr
Sehr informativer Artikel. Habe ich bei mir verlinkt.
19. Januar 2006, 22:12 Uhr
Zwei Dinge verstehe ich nicht:
1) Wenn es fähige Computerfreaks gibt, die sich über die seltsamen Eltern eines verstorbenen Computerkriminellen, deren dreisten Anwalt und ein eher einfältiges Amtsgericht aufregen, warum funktioniert dann http://www.rechtcreativ.de noch?
2)Warum regten sich die Menschen, die den Familiennamen eines verstorbenen Computerkriminellen unbedingt auf dem Bildschirm haben wollen eigentlich auf? Statt wikipedia.de gibt man wikipedia.org ein, dann noch ein zusätzlicher Klick auf “deutsch” und schon ist alles wie früher.
19. Januar 2006, 23:21 Uhr
der direkte server-aufruf lautet
http://de.wikipedia.org
20. Januar 2006, 4:16 Uhr
Slashdot: “German Wikipedia Threatened w/ Injunction” (January 19, @06:24PM)
http://yro.slashdot.org/article.pl?sid=06/01/19/2056252
http://en.wikipedia.org/wiki/User:IAAL
20. Januar 2006, 16:19 Uhr
Ich lese hier mehrmals: verstorbenen Computerkriminellen
Warum meinen die meisten hier das er ein Krimineller ist?
20. Januar 2006, 20:36 Uhr
It’s interesting to hear the German perspective (I read it translated, as I don’t speak German). I believe in greater privacy than most people, but even I think revealing his name is fine, in an ethical perspective. He was a public figure with his pseudonym and does not become a private individual again once his name is released. A lot of actors use stage names, but there is no prohibition on publishing their real names. If he was just a regular guy, or a regular hacker, who is only notable for dying mysteriously, it would be different.
21. Januar 2006, 7:58 Uhr
Ein Bild von Tron gibt es hier:
http://www.tronland.net/tschein.jpg
22. Januar 2006, 19:31 Uhr
Der Rechtsanwalt Friedrich Kurz, der wikipedia.de 1 Tag lang zensieren konnte, war auch der RA des BUNDESPRESSEAMTS der Bundesregierung im Fall kanzlerschroeder.de. Um eine e.V. beim Landgericht Berlin 23 Zivilkammer durchzusetzen, wurde das Persönlichkeitsrecht unseres damaligen Kanzlers von RA http://www.rechtkreativ.de implizit verstaatlicht, ohne dass Herr Gerhardt Schröder hierzu sein Einverständnis gab. Wegen dieses rechtlichen Fehlers musste das BUNDESPRESSEAMT die Freiheit von folgenden urls garantieren per Landsgerichtvergleich.
http://www.wahlleiter.de, http://www.unionsbuerger.de, http://www.eine-frau-soll-kanzler-werden.de, http://www.praesidentin.de und http://www.stoiberkanzler.de darf das Bundespressamt vereinbarungsgemäss nicht beanspruchen.
Wenn ART 5 GG nicht reicht haben wir noch als Schutz unserer Informationsfreiheit ART 11 CHARTA DER GRUNDRECHTEN.
23. Januar 2006, 13:30 Uhr
@Maxim
Vermutlich weil er wegen der versuchten Demontage eines Kartentelefons zu 1 1/4 Jahren Haft (mit Bewährung) verurteilt wurde. Andere Straftaten im Zusammenhang mit der Hackerei, die er mutmaßlich begangen hat, sind mW nie abgeurteilt worden.
26. Januar 2006, 10:12 Uhr
[...] Rechtsanwalt Friedrich Kurz, der die Eltern des verstorbenen Computergenies Boris F. alias Tron in dem Verfahren um die Namensnennung in einer Online-Enzyklopädie gegen Wikipedia vertritt, kritisiert die Lehre von der Person der Zeitgeschichte. Rechtsanwalt Kurz weist darauf hin, dass das postmortale Persönlichkeitsrecht dadurch verletzt werden könnte, indem es für eine Person, die einmal als solche eingeordnet ist, kein Entrinnen mehr für ihn und seine Angehörigen aus der Öffentlichkeit gibt. Abschließend fragt er, «wie will sich der Einzelne gegen die Meute der vermeintlichen “Verfechter der Informationsfreiheit” wehren» und macht Mut, weil er glaubt, dass sich für die Betroffenen der Kampf durch die Instanzen lohnt. [...]
30. Januar 2006, 23:12 Uhr
@mado: Die Website des dreisten Anwalts wird es deshalb noch geben, weil diese Debatte grundsätzliche Züge trägt und das auch die Meisten verstanden haben. Welchen Dienst glaubst Du, der Meinungs- und Pressefreiheit zu leisten, indem Du eine Seite aus dem Netz nimmst? Letztendlich geht es hier nur vordergründig um eine juristische Diskussion. Der bzw. bald die mit der Sache befasste(n) Richter werden eine hochmoralische Frage entscheiden, wenn es zur Berufung oder zum Hauptverfahren kommt (die eV ist doch mit mündlicher Verhandlung ergangen, oder?). Aber ist damit der Streit entschieden, wo die Freiheit von Wikipedia endet?
Wie oben bereits erwähnt, ist dafür eine Diskussion jenseits der Juristerei nötig. Und dazu nur soviel: in den USA, wo die Wikipedia heimisch ist, wird Pornographie und Neonazismus vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt. Bei uns ist dies aus verschiedenen Gründen nicht in gleichem Maße der Fall. Will Wikipedia sich in das Kreuzfeuer dieser Diskussion stellen oder will sie sie kritisch begleiten? Ist sie Agitatorin oder Berichterstatterin? Überspitzt gesagt: Ist sie Nachschlagewerk oder Forum, in dem die Meinung gewinnt, die andere Beteiligte lange genug nervt? Diese Frage sollte die Wikipedia und die ihr Nahestehenden sich zuerst stellen. Und erst dann kann man sich auf fundierter Basis der Einzelfallfrage widmen.
31. Januar 2006, 16:29 Uhr
[...] BERLIN BLAWG berichtete ausführlich über den Fall. Promirecht | Medienrecht ««« Vorheriger Beitrag [...]
1. Februar 2006, 22:56 Uhr
Hallo! Wenn die Kanzlei SEWOMA hier rücksichtslos den vollständigen Familiennamen von Tron nennt, obwohl das gar nicht notwendig ist, dann möchte die Kanzlei SEWOMA auch gefälligst oben rechts angeben, bei welcher Rechtsanwaltskammer sie zugelassen ist, damit die RAK sich gleich einmal mit diesen schmutzigen Unverhältnismässigkeiten beschäftigen kann.
Gruss
FvMM
1. Februar 2006, 23:02 Uhr
@embot
Und was bitte hat Angela Merkel und Gerhard Schröder damit zu tun?
http://fvmm.blogspot.com/2006/01/beschlagnahme-der-deutschen-wikipedia.html
Gruss
FvMM
2. Februar 2006, 11:12 Uhr
@FvMM
Schaue er in das Impressum dieser Seite und er wird feststellen, daß -surprise, surprise- für in Berlin ansässige Rechtsanwälte die RAK-Berlin in der schönen Littenstraße zuständig ist. Die ist für den hier genannten Vorgang zwar unzuständig, aber tue er sich keinen Zwang an…
9. Februar 2006, 11:46 Uhr
[...] Mehr zu den Hintergründen: Sevriens, Das postmortale Persoenlichkeitsrecht Domainrecht | Promirecht | Urheberrecht | Medienrecht | Computerrecht | Internetrecht | Datenschutz | Internationales | Zivilrecht, Allgemein | Zivilprozessrecht ««« Vorheriger Beitrag [...]
23. Februar 2006, 14:21 Uhr
[...] Der Fall gleicht ein wenig dem Verfahren Tron ./. Wikipedia. Der Beschluss ist in unserer Entscheidungssammlung im Volltext abrufbar. Promirecht | Medienrecht | Datenschutz | SEWOMA® Spezial | Zivilrecht, Allgemein ««« Vorheriger Beitrag [...]
15. Mai 2006, 5:09 Uhr
Leute, könnt ihr dem Spako hier mal die meinung Posten…..
Der Kopf zieht so ekelhaft über Tron ab, das ist nicht mehr schön…
Für mich war Tron einer der größten……
[link gelöscht]
15. Mai 2006, 10:55 Uhr
@27: Der angegebene Link führt zu einer mir bekannten Seite, die aus meiner Sicht einerseits Schmähkrititk enthält und darüber hinaus möglicherweise unwahre Tatsachenbehauptungen.
Ich werde gegen diese Äußerungen allerdings nichts unternehmen. Mir fehlt das Mandat und die Zeit, eine Strafanzeige zu erstatten. Strafantrag kann ich ohnehin nicht stellen.
Aber 27 hat Recht: Solche Äußerungen gehören sich nicht. Der Verfasser schießt eindeutig über sein Ziel hinaus…
24. Dezember 2006, 12:04 Uhr
Thanks for the welcome
Christmas Day falls on December 25. It is preceded by Christmas Eve on December 24, and in some countries is followed by Boxing Day on December 26. Some Eastern Orthodox Churches celebrate Christmas on January 7, which corresponds to December 25 on the Julian calendar. December 25 as a birthdate for Jesus is merely traditional, and is not thought to be his actual date of birth.Good luck!
19. Januar 2007, 11:41 Uhr
Hallöchen!!!
Ich stimme Ihnen vollkommen zu.
Diese Seite ist echt SUPER und super interessant. Ich werde zukünftig öfter reinschauen und Euch bei meinen Freunden weiterempfehlen
Da ich „bald“ eine Internetseite zum Thema Sachbuch eröffnen möchte, würde ich mich freuen, wenn ich hier in diesem Gästebuch einen Link zu meiner neuen Seite hinterlassen darf.
Sachbuch
Natürlich würde ich mich auch über Eure Meinung zu meiner Seite freuen.
Es grüßt Euch der Lars aus Hamburg
24. Mai 2007, 16:37 Uhr
[...] Update im Rechtsstreit um die Namensnennung des bürgerlichen Namens von Atze Schröder. DPMS INFO berichtete zeitnah und erinnerte dabei an die Parallelen zum Rechtstreit TRON ./. Wikipedia. [...]