BGH: Nachname Lütke als Vorname

18. Juni 2008, 09:56:03 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt & Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | 4 Kommentare |

In einer Personenstandssache hatte der Bundesgerichtshof über die Zulässigkeit des Namens Lütke als (weiteren) Vornamen zu entscheiden. Mit Beschluss vom 30. April 2008 führte der BGH -AZ: XII ZB 5/08- aus, dass die Eltern bei der Wahl eines Vornamens für ihr Kind grundsätzlich frei sind nur dort Grenzen gesetzt sind, wo die Rechtsausübung das Kindeswohl konkret zu beeinträchtigen droht. Der Nachname Lütke beeinträchtigt im konkreten Fall das Wohl des Kindes vor allem deshalb nicht, weil das Kind noch zwei weitere Vornamen hat. Interessant sind die Ausführungen des vor-vor-instanzlichen Landgerichts Karlsruhe:

“Zwar sei die Gefahr der Verwechslung des Vornamens “Lütke” mit einem Nachnamen nicht von der Hand zu weisen. Sie könne Erklärungsbedarf begründen und das Kind in Situationen bringen, in denen es den Namen erläutern müsse. Dabei handle es sich aber nicht um ein Spezifikum der Wahl des Familiennamens eines Elternteils zum Vornamen. Ähnliches sei zu besorgen, wenn dem Kind im Inland nicht gebräuchliche Vornamen oder gar Phantasienamen erteilt würden. Beides sei jedoch grundsätzlich zulässig. Eine etwaige Belastung des Kindes könne – bei mehreren Vornamen – zudem dadurch gemindert werden, dass das Kind den erklärungsbedürftigen Vornamen nicht verwende.

Die Gefahr von Verwechslungen sowie von Hänseleien oder Spott sei durch den Namen “Lütke”, der – als Vorname – mit “der Kleine” assoziiert werden könnte, nicht zu besorgen. Im Übrigen sei auch hier zu berücksichtigen, dass das Kind, das noch über zwei andere Vornamen verfüge, den belasteten Vornamen nicht zu verwenden”

Weitere Ausführungen zum Recht der Namen, insbesondere zu Vornamen und dem Recht der Familiennamen sind in unserem SEWOMA-Archiv abrufbar.

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4 KOMMENTARE

  1. RA Munzinger

    Hallo Herr Kollege Sevriens, sie fragen wohl zu Recht nach dem Sinn meines ersten Kommentars. Der sollte zu diesem Artikel führen, in dem ich anlässlich zu Pfingsten den Anfang von Goethes “Reineke Fuchs” gepostet habe. Dort heisst es:

    “…Nobel, der König, versammelt den Hof; und seine Vasallen

    Eilen gerufen herbei mit grossem Gepränge; da kommen

    Viele stolze Gesellen von allen Seiten und Enden,

    Lütke, der Kranich, und Markart, der Häher, und alle die Besten….”

    That’s it. Offenbar hatte ich den falschen link.

  2. RA Munzinger

    Lütke ist der altdeutsche Name für den Kranich.
    Isegrim wäre Wolf, Grimbart der Dachs, Reineke der Fuchs und Adebar der Storch.

    Mit etwas Bildung hätte der Rechtstreit vermieden werden können.
    Niemand findet etwas, ein Kind “Leo” zu nennen, was schließlich schlicht Löwe bedeutet.

  3. Rechtsanwalt Dennis Sevriens

    Interessanter Ansatz, Herr Munzinger.

    Was sollte eigentlich der Link im ersten Kommentar von Ihnen, der auf eine Seite führt, die den Genitiv retten möchte?

  4. Mathias

    Ich sehe oben auf der Seite Spam-Links zu http://www.howardowens.com/*. Sie sind gehacked worden …

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