Anzeigenaufträge wider Willen – GST-Verlag, Euro Media Design GmbH (EMD) bzw. IMG im Verdacht
31. August 2004, 16:33:55 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt & Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |Immer wieder versuchen Betrüger gerade in der Ferienzeit mittels Vorspiegelung falscher Anzeigenaufträge kleinere Unternehmen zu täuschen. Eine beliebte Masche ist es, so genannte Anzeigen- bzw. Korrekturaufträge per Telefax zu versenden und beim Empfänger den Eindruck vorzuspiegeln, dass eine Unterschrift keine Kosten auslösen und lediglich einen bestehenden Auftrag bestätigen würde. Das Kleingedruckte auf den Telefaxen ist meist kaum leserlich. In den Verdacht geraten, mittels der alt bekannten Masche zu betrügen, sind in der Vergangenheit die IMG Informations- und Marketinggesellschaft mbH aus Sprendlingen, deren Rechtsnachfolgerin, die Euro Media Design sogar nicht davor zurückscheute, ihre angeblichen Ansprüche gerichtlich durchzusetzen. Nachdem beim angerufenen Gericht von der Beklagten offizielle Warnungen der Kreisverwaltung Segeberg vor der dubiosen Firma IMG aus Sprendlingen vorgelegt wurden, nahmen die Prozessbevollmächtigten der EMD ihre Klage allerdings zurück!
Aktuell scheint der GST-Verlag, eine Ltd. mit Sitz in Birmingham nach einer ähnlichen Masche zu verfahren. Im Internet wird eine lieblose Suchmaschinenseite betrieben, die vermutlich aus marketing-rechtlichen Gesichtspunkten nicht viel zum Umsatz der beworbenen Unternehmen beitragen wird. Vor dem GST-Verlag wird an verschiedenen Stellen im Internet gewarnt. Hier, diese Seite und diese Seite sind nur ein paar Beispiel Links, die den Verdacht des Betruges durch den GST-Verlag erhärten.
Was sollten die Betroffenen tun?
Ich würde den angeblich Vertragsschluss formal wegen Täuschung anfechten und dabei sicherstellen, dass später der Nachweis der Anfechtung gelingt. Mehr ist eigentlich nicht erforderlich. Zahlen würde ich auf gar keinen Fall, sondern es im Gegenteil auf eine Klage ankommen lassen… Wer die Zeit dazu hat, sollte auch Strafanzeige erstatten. Andere Verlagen könnten gegen den GST-Verlag auch Abmahnungen aussprechen.
