Amtsrichter Müller in der Kritik wegen seiner Vorlage beim BVerfG zur Gefährlichkeit von THC-Produkten
19. Juli 2004, 08:09:25 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt & Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Ein Kommentar |Amtsrichter Müller am Amtsgericht Bernau steht wegen seiner Vorlage beim Bundesverfassungsgericht zur Gefährlichkeit von THC-Produkten stark in der Kritik, berichtet die Märkische Allgemeine. Der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Sven Petke forderte bereits die Amtsenthebung des Richters wegen angeblicher Rechtsbeugung. Herr Müller sieht das Verbot von THC-Produkten als verfassungswidrig an und hat derweil Schwierigkeiten einen Angeklagten zu verurteilen, dem zum Vorwurf gemacht wird, einen Deal über 450 Gramm Cannabis vermittelt zu haben. Mehr dazu über die Vorlage aus dem Jahr 2000 und die Entscheidung des BVerfG bei DPMS INFO.
Sven Petke sagte dazu: “Wenn Herr Müller nicht in der Lage oder gewillt ist, in seinem Amt die strengen Maßstäbe des Rechtsstaates anzulegen und ihn sogar der Lächerlichkeit preisgibt, ist er nicht mehr tragbar.” Ein seltsames Verlangen, dass Herr Petke an die Öffentlichkeit bringt. Verzerrt es doch das Bild des unabhängigen Richters. Richter sind unkündbar und können nur des Amtes enthoben werden, soweit sie sich strafbar machen. Dies ist auch sehr gut für den Rechtsstaat, da sonst über Kurz oder Lang die politischen Richter das Sagen hätten. Diese Zeiten gehören ein für alle Mal der Vergangenheit an!
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Herr Sven Petke, Konrad-Wolf-Allee 39/45, 14480 Potsdam
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Telefon 0331 / 6004984

19. Mai 2006, 15:58 Uhr
Der Diktaturgeist hat in der CDU überlebt.