Aggressive Geschäftsbedingungen (AGB)

6. November 2009, 17:56:48 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt & Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) geben oft nur den Wortlaut des Gesetzes wieder, was meist nicht verkehrt ist. Wenige, aber entscheidende Dinge, können auch vom Gesetz abweichend zugunsten des Verwenders geregelt werden.

Bei der Formulierung sicherer AGB können wir Ihnen behilflich sein, damit Ihnen nicht solch ein Satz wie der nachfolgende Auszug aus den aggressiven Geschäftsbedingungen unterkommt. Die Regelung ist zwar nicht falsch, aber das Wort Klage gehört nicht AGB, auch wenn die meisten Kunden Ihre AGB nicht lesen:

Im übrigen sind wir berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

Nachdem ich die Google-Suche bemüht habe, glaube ich, dass sich vielleicht ein frustrierter Angler diesen überflüssigen Satz ausgedacht hat.

agb

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Schlagworte: AG, AGB, Berlin, Gericht, LG, OLG, Recht, Vertragsrecht, Zivilrecht

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