AFP Abmahnungen wegen Übernahme von Agenturmeldungen

30. Mai 2009, 12:03:11 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt & Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Ein Kommentar |

Die französische Nachrichtenagentur Agence France Presse (AFP), ein Online-Dienst,  der Webportale, Zeitschriften und sonstige Medien mit Textmeldungen, Infografiken und mobilen News kostenpflichtig beliefert, mahnt seit kurzem Seitenbetreiber ab, die Inhalte von AFP übernommen haben, ohne  dafür zu zahlen.

Laut Frankfurter Rundschau erhielten Tausende Personen anwaltliche Abmahnungen. Mehr als 10.000 Verstöße seien bislang von einer speziellen Monitoring-Software ermittelt worden. Die Deutsche Presse-Agentur GmbH (dpa) setze mittlerweile ein entsprechendes Monitoring-System ein, um Verstöße automatisch zu ermitteln, heißt es in der Frankfurter Rundschau.

Die computergenerierte Ermittlung von Rechtsverstößen, die wir von den sog. filesharing-Abmahnungen kennen, macht es Rechtsanwälten leicht, massenhaft Abmahnungen in kurzer Zeit zu erstellen, ohne dass sich der Anwalt und sein Mandant den Einwand des Rechtsmissbrauchs gefallen lassen müssten.

Die Kanzlei SEWOMA warnt wie immer bei Abmahnungen davor, die vorgefertigte Unterlassungserklärung ungeprüft abzugeben. Meist sind die vorgefertigten Vertragsstrafenangebote weiter formuliert, als der Verstoß es erfordern würde. Die Wiederholungsgefahr kann meist auch durch die Anpassung der Unterlassungserklärung auf den konkreten Rechtsverstoß ausgeräumt werden.

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*Sie übersenden uns Ihr eingescanntes Abmahnschreiben und wir geben unser pauschales Angebot ab. Dann entscheiden Sie, ob Sie das Angebot annehmen. Bis hierin entstehen Ihnen keine Kosten.

Nehmen Sie das Angebot an, erhalten Sie eine angepasste Unterlassungserklärung sowie ein Anschreiben an die abmahnende Rechtsanwaltskanzlei.


Nachtrag

Wir haben die Kommentare vorübergehend wegen der unklaren Sachlage deaktiviert. Sobald uns gesicherte Informationen vorliegen zu der Behauptung von Frank Layer, afp habe unberechtigt Rechte an Pressemitteilungen geltend gemacht, werden wir das Thema „aufwärmen“. Von der von Frank Layer aufgestellten Behauptung distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich.

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EIN KOMMENTAR

  1. hans akt

    das könnte für den contentgrabber handakte teuer werden, wenn er in das visier der anwälte kommt wie eine schnelle suchabfrage ergab:

    http://log.handakte.de/?s=afp

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