19. Juli 2010, 14:20:28
Uhr von Sebastian Wolff-Marting, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |
Nach Informationen des Spiegel beabsichtigt der deutsche Bäckerverband, Aldi (Süd) auf Unterlassung zu verklagen, weil der Konzern für seine Backwaren mit nach Ansicht des Verbandes irreführenden Angaben wirbt. Aldi (Süd) wirbt u.a. mit dem Slogan “Ab sofort backen wir den ganzen Tag Brot und Brötchen für Sie”, obwohl die Backwaren tatsächlich nicht in den Aldifilialen produziert werden, sondern dort nur aufgebacken werden. Tatsächlich handelt es sich bei der Werbeaussage von Aldi (Süd) nach unserer Auffassung um eine gem. § 5 UWG unzulässige, weil verbrauchertäuschende Werbung, die sich in ähnlicher Form aber leider auch bei zahlreichen Bäckereien findet. Aldi (Süd) könnte also wohl seinerseits ebenfalls gegen Bäckereien, darunter möglicherweise Mitglieder des Bäckerverbandes vorgehen und eine Gegenabmahnung aussprechen. Letzteres ist in Wettbewerbssachen manchmal ein probates Mittel, um allzu naßforsche Unternehmen in ihrem Abmahndrang einzubremsen.
Schlagworte: Gewerblicher Rechtsschutz,
Wettbewerbsrecht
8. Juli 2010, 11:32:19
Uhr von Sebastian Wolff-Marting, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |
Adidas stand ja bereits nach dem Achtelfinale als Ausrüster einer der beiden Finalmannschaften fest. Repräsentiert wird die Marke im Finale nun leider nicht durch die deutsche Mannschaft, sondern durch Europameister Spanien. Mit den Niederlanden zieht Nike als zweiter Ausrüster in das Finale ein. 2006 hatte diese Marke es nicht einmal in das Halbfinale geschafft. Im Spiel um Platz drei stehen sich Puma mit Urugay und ebenfalls Adidas mit dem deutschen Team gegenüber. Damit steht jetzt auch fest, daß der Titel des Markenweltmeisters durch Puma nicht verteidigt werden kann.
Schlagworte: Gewerblicher Rechtsschutz,
Markenrecht,
SEWOMA® Spezial
6. Juli 2010, 10:38:52
Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt & Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |
Das OLG Hamm hat mir Urteil vom 04.05.2010 – I-4 U 12/10 – entschieden, dass die Kosten für Abschlussschreiben bereits dann erstattungsfähig, wenn eine Wartezeit von zwei Wochen eingehalten wurde.
Beim BGH lag vor gut zwei Jahren ein wettbewerbsrechtlicher Fall mit Fragen zur Erstattung der Gebühren für ein Abschlussschreiben, das drei Wochen nach Zustellung der einstweiligen Verfügung versandt worden war, zur Entscheidung vor, BGH, Urteil v. 04.03.2008 – VI ZR 176/07.
Ich habe gehört, dass andere Gerichten abweichende Meinungen zur starren Zweiwochenfrist haben und vier Wochen bzw. ein Monat für angemessen erachten.
Ob diese Rechtsfrage eines Tages bis zum BGH vordringen wird? Im Ergebnis halte ich etwas mehr Bedenkzeit für den Unterlassungsschuldner für den richtigen Ansatz. Weil die Gläubigerin in diesem Verfahrensstadium regelmäßig nicht – es droht keine Verjährung – in Zeitnot ist, könnte den Beteiligten ein längere Verschnaufpause guttun.
Schlagworte: Gewerblicher Rechtsschutz,
Wettbewerbsrecht,
Zivilprozessrecht
5. Juli 2010, 12:19:29
Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt & Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |
So mancher Internetuser, der seine IP am liebsten verborgen hätte, nimmt möglicherweise irrig an, dass dies nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010 – 1 BvR 256/08 “Vorratsdatenspeicherung” tatsächlich der Fall wäre. Falsch. Zumindest sieben Tage dürfen die IP-Daten vom Provider gespeichert bleiben. Wenig, aber ausreichend Zeit für die verletzten Rechteinhaber, nach § 101 UrhG die begehrten Auskünfte einzuholen.
Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 16.06.2010 – 13 U 105/07 – entschieden, dass ein DSL-Kunde keinen Anspruch gegen seinen Provider auf sofortige Löschung von IP-Adressen hat.
Der Kunde der Telekom AG kann nicht verlangen, dass die zur Aufnahme einer Internetverbindung vergebenen "dynamischen" IP-Adressen sofort nach Beendigung der Verbindung gelöscht werden. In der Regel handelt die Telekom AG ohne schuldhaftes Zögern, wenn sie die Löschung erst nach sieben Tagen vornimmt.
Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen.
Schlagworte: Computerrecht,
Internetrecht,
Telekommunikationsrecht,
Urheberrecht
4. Juli 2010, 14:24:33
Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt & Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |
Für ein Rollenspiel erwarb ein Minderjähriger mittels einer 0900-Mehrwertdienstenummer über den Telefonanschluss seiner Eltern Drachenmünzen, um sich im sog. Itemshop des Rollenspiels neue Ausrüstungsgegenstände für das Spiel zu kaufen.
Die Mutter des Rollenspielers wollte nicht für den Vertrag einstehen und verweigerte die Zahlung. Zu Unrecht, auch weil sie sich nicht sogleich gegen die Telefonrechnung gewehrt habe, urteilten die Berufungsrichter am Landgericht Darmstadt mit Urteil vom 25. September 2009 – 21 S 321/09.
“Maßgeblich ist also, ob die Beklagte vorsätzlich oder fahrlässig die Telefonate durch ihren Sohn ermöglichte. Die bewusste Duldung scheidet nach dem festgestellten Sachverhalt aus. Allerdings muss der Anschlussinhaber zur Wahrung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt (§ 276 Abs. 2 BGB) alle ihm zumutbaren geeigneten Vorkehrungen treffen, um eine von ihm nicht gebilligte Nutzung seines Telefons zu unterbinden. zumutbar sind diejenigen Maßnahmen, die einem gewissenhaften durchschnittlichen Telefonkunden bekannt sind und zu deren Durchführung er mit vertretbarem. Aufwand in der Lage ist (vgl. Grabe MMR 2005, 483, 484), Hier war es der Beklagten ohne weiteres möglich, die Nutzung ihres Anschlusses für Mehrwertdienste zu sperren.”
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1. Juli 2010, 11:32:59
Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt & Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |
Alex,der Fernsehturm im Ostteil Berlins ist zwar kein Funkturm im eigentlichen Sinne. Über die Unterscheidung von Fernseh- und Funkturm streiten sich die Geister. Aber darum geht es hier jetzt auch gar nicht.
Da ich ein Foto vom Berliner Funkturm gefunden habe, musste Alex herhalten. Worauf ich hinauswollte, ist die Entscheidung des BPatG vom 10.06.2010 – 30 W (pat) 72/09. Demnach ist das Zeichen “Funkturm” als Marke für Audiogeräte, Mikrophone und Videogeräte eintragbar.
“Ein „Funkturm“ ist ein Bauwerk, das dem Zweck der drahtlosen Nachrichtenübermittlung, der Funktechnik, dient. Wichtigster Teil für diese Funktion sind Antennen.”
Das BPatG hat der Anmelderin zugute gehalten, dass sie diejenigen Waren und Dienstleistungen mit “Antennenbezug” im Beschwerdeverfahren aus dem ursprünglich eingereichten Waren-/ Dienstleistungsverzeichnis gestrichen und darüber hinaus durch eine Beschränkung auf Audiogeräte ausgeschlossen hatte.
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30. Juni 2010, 00:21:51
Uhr von Sebastian Wolff-Marting, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |
So langsam wird es ernst bei der Markenweltmeisterschaft. Nach der Vorrunde war zunächst Puma der große Verlierer. Sowohl die mehrheitlich mit Puma ausgestatteten afrikanischen Teams als auch der noch amtierende Weltmeister Italien schnitten in der Vorrunde enttäuschend ab und so ist Ghana nicht nur der letzte afrikanische Vertreter im Turnier, sondern zusammen mit Urugay auch eine von nur noch zwei Puma-Mannschaften von ehemals sieben. Besser schnitten nach der Vorrunde Adidas mit sieben von zwölf und Nike mit fünf von zehn Mannschaften ab.
Nach den Achtefinals, in denen die verbliebenen Puma Teams jeweils ein Nike Team ausschalten konnten, relativiert sich das Bild allerdings wieder, denn dadurch mußte Nike überproportional Federn lassen. Mit England und Chile haben sich jetzt im Achtefinale außerdem auch die letzten beiden Ausrüster-Exoten verabschiedet.
In den Viertelfinalspielen stehen kurioserweise nur “Bruderduelle” an. Es spielen ausschließlich Adidas, Nike und Puma Teams jeweils gegeneinander, wobei Adidas zwei Spiele alleine ausrüstet und Nike sowie Puma jeweils eine. Aufgrund der Paarungen steht dadurch bereits jetzt fest, daß Adidas mit einem Team das Finale erreichen wird und dort entweder auf ein Nike oder aber ein Puma Team trifft, wobei die Nike Teams wohl klar favorisiert sind.
Die Achtefinale im Überblick:
| Puma |
Urugay |
: |
Nike |
Südkorea |
2:1 |
| Nike |
USA |
: |
Puma |
Ghana |
1:2 |
| Adidas |
Deutschland |
: |
Umbro |
England |
4:1 |
| Adidas |
Argentinien |
: |
Adidas |
Mexiko |
3:1 |
| Nike |
Niederlande |
: |
Adidas |
Slowakei |
2:1 |
| Nike |
Brasilien |
: |
Brooks |
Chile |
3:0 |
| Adidas |
Paraguay |
: |
Adidas |
Japan |
0:0 (5:3 n.E.) |
| Adidas |
Spanien |
: |
Nike |
Portugal |
1:0 |
Die anstehenden Viertelfinale
| Puma |
Urugay |
: |
Puma |
Ghana |
| Adidas |
Deutschland |
: |
Adidas |
Argentinien |
| Nike |
Niederlande |
: |
Nike |
Brasilien |
| Adidas |
Paraguay |
: |
Adidas |
Spanien |
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25. Juni 2010, 09:45:14
Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt & Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |
Es galt eine Aufgabe aus dem öffentlichen Recht, einen steuerrechtlichen Fall zu lösen. Irgendeine entscheidende Vorschrift aus der Abgabenordnung musste ich finden und blätterte in den dicken roten Büchern. Ich wurde jedoch immer wieder von Kindern abgelenkt, die zwischen den Bänken im Biergarten, auf denen ich einsam mit meiner Aufgabe saß, spielten. Als ich bemerkte, dass ich meine Lösung auch noch auf dem Schmierpapier für Kinder statt auf den extra für die Examenskandidaten zur Verfügung gestellten Papier niedergeschrieben hatte, wurde es mir zu bunt.
Ich wachte auf und stellte erleichtert fest, dass ich nur geträumt hatte.
Drei Komponenten des gestrigen Tages waren vermutlich für meinen Traum heute Nacht mitverantwortlich.
- Gestern las ich den erhellenden Beitrag von Rechtsanwalt Albrecht Popken über Examensklausuren.
- Am Nachmittag habe ich begonnen mit Elster meine Steuererklärung 2009 vorzubereiten.
- Gestern Nacht wurde ich zum ersten Mal gelasert, mit 53 km/h mit oder ohne Toleranz, weiß ich gar nicht mehr. Ich bekomme Post und könne mir auch einen Anwalt nehme, erklärte mir der freundliche Polizist, der offenbar gute Laune hatte, weil sie in der Dunkelheit einen nach dem anderen auf der ca. 200 Meter langen 30er-Zone rausfischten. Er erzählte mir noch was von geeichten Riegeln und TÜV-Siegeln.
Letzteres war leider kein Traum. Egal. Mein Punktestand in Flensburg entspricht dem Punktestand von Kamerun nach der Vorrunde.
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18. Juni 2010, 10:26:32
Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt & Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Ein Kommentar |
Wenn Rechtsanwälte damit werben, kostenlose Deckungsanfragen bei den potentiellen (Neu-)Mandanten einzuholen, stellt dies für viele Rechtsanwälte der so genannten alten Schule ein großes Problem dar.
Ein solches Problem, das beim Kammergericht landete. Mit Urteil vom 19. März 2010 – 5 U 42/08 – entschied das Kammergericht, dass die Werbung eines Rechtsanwalts mit kostenlosen Deckungsanfragen grundsätzlich nicht zu beanstanden sei, soweit die Werbung nicht blickfangmäßig erfolge.
Wir haben in der Vergangenheit kostenlose Deckungsanfragen eingeholt; zwar nicht immer, aber immer öfter. Eine solche Anfrage kann schnell erledigt sein. Ich gebe jedoch zu, dass so manche Fallschilderung auch kompliziert sein kann. Dann bietet es sich an, den Mandanten zunächst vorzuschicken oder aber zumindest ein Pauschalhonorar zu vereinbaren für den fall, dass eine Deckungszusage nicht erfolgt.
Ich halte aber nichts davon, die Deckungsanfrage nach dem Gegenstandswert der “Hauptsache” abzurechnen, wie es viele Rechtsanwälte der alten Schule handhaben und aus einem Fall doppelt abzukassieren.
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17. Juni 2010, 15:09:48
Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt & Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Ein Kommentar |
In der Entscheidung vom 18. Oktober 2007 – StB 34/07 – hatte sich der BGH mit der Frage zu befassen, ob das Auffinden von verschlüsselten eMails ein ausreichendes Indiz sei, dem Besitzer die Mitgliedschaft in einer terrorischen Vereinigung (hier:mg=militante Gruppe) nachzuweisen. Freilich kamen noch weitere Indizien für die Angehörigkeit zur mg hinzu. Jedoch wurde der Haftbefehl gegen den Beschuldigten auch mit dem Vorhandensein der verschlüsselten eMails begründet.
“Ein solches Vorgehen deutet zwar darauf hin, dass der Beschuldigte seine Kontakte zu L. und die mit diesem zu besprechenden Themen geheim halten wollte. Ohne eine Entschlüsselung der in den Nachrichten verwendeten Tarnbegriffe und ohne Kenntnis dessen, was bei den – teilweise observierten und auch abgehörten – Treffen zwischen dem Beschuldigten und L. besprochen wurde, wird hierdurch eine mitgliedschaftliche Einbindung des Beschuldigten in die "militante gruppe" jedoch nicht hinreichend belegt. Dies gilt umso mehr, als der Beschuldigte ersichtlich um seine Überwachung durch die Ermittlungsbehörden wusste und daher ganz allgemein Anlass sehen konnte, seine Aktivitäten innerhalb der linksextremistischen Szene, etwa eine Mitarbeit an der Zeitschrift "radikal", vor diesen zu verheimlichen.“
Die gegenteilige Auffassung, wer eMails verschlüssele, hat sozusagen Dreck am Stecken, konnte nicht überzeugen.
Natürlich sollte wichtige eMails verschlüsselt werden. Niemand hat zu befürchten, dass ihm deswegen eines Straftat angehängt wird.
Schlagworte: Überwachung,
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16. Juni 2010, 15:40:53
Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt & Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Ein Kommentar |
In meinem privaten Weblog DPMS INFO hatte ich meinen Unmut über das nervige Tröten der Vuvuzelas freien Lauf gelassen. Jetzt hat es unsere Webseite eiskalt erwischt. Die Trompeten haben Einklang bei SEWOMA® gefunden.

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14. Juni 2010, 12:09:17
Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt & Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |
Wer im Internet damit wirbt, die Ware weltweit zu versenden, muss nach gefestigter Auffassung des OLG Hamm Verbraucher vor Einleitung des Bestellvorgangs darüber informieren, “in welcher Höhe Versandkosten in außereuropäischen Ländern anfallen oder, soweit die vorherige Angabe dieser Kosten in bestimmten Fällen nicht möglich ist, die näheren Einzelheiten der Berechnung anzugeben, aufgrund derer der Letztverbraucher die Höhe leicht errechnen kann”.
Diese Auffassung hat das OLG Hamm in folgenden Entscheidungen bestätigt:
Das Kammergericht mit in seiner jüngeren Entscheidung (KG, Beschluss vom 14.04.2010 – 5 W 62/10) abweichend entschieden, dass ein bloßerBagatellverstoß gemäß § 3 Abs. 1 UWG vorliegt, wenn trotz der Angabe “Versand nach: Europa” nur Informationen über die Höhe der Versandkosten in Deutschland gegeben werden und hierzu ausgeführt:
“Vorliegend ist zwar ein Versand weltweit angeboten worden. Versandkosten werden aber immerhin für die Europäische Union und die Schweiz angegeben. Darüber hinaus wird der Hinweis gegeben "… Versand in alle anderen Länder weltweit auf Anfrage". Die deutschsprachigen e.-Angebote der Antragsgegnerin auf der Internetplattform von e. Deutschland wenden sich in aller erster Linie an Inländer und deutschsprachige Ausländer. Für diese Gebiete werden die Versandkosten konkret angegeben. Eine besondere Marktbedeutung der Antragsgegnerin ist nicht ersichtlich. Eine Irreführung darüber, dass bei einem Versand in alle anderen Länder außerhalb der EU und der Schweiz weitere Versandkosten anfallen, erfolgt nicht. Die (zudem eher geringe) Erschwerung eines Preisvergleichs für allenfalls (wenn überhaupt) vereinzelte wenige Verbraucher in den Ländern außerhalb der EU und der Schweiz (oder für die wenigen Verbraucher aus diesen Ländern, die an einem Versand in das übrige Ausland interessiert sind) geht über einen bloßen Bagatellverstoß nicht hinaus.”
Die zuletzt genannte Auffassung halte ich für die richtige, sofern die Kosten für den Versand in europäische Länder angegeben wird. Allerdings wird es ein Rechtsstreit beim Bundesgerichtshof landen müssen, damit der BGH ein Machtwort spricht und für eine einheitliche Rechtsprechung sorgt.
Gegen derartige Abmahnung sollten Sie sich aber nur mit Hilfe eines kompetenten Rechtsanwalts auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutz wehren.
Folgender Praxistipp: eBay bietet seinen Mitglieder einen Versandkosten-Kalkulator an, den man in seinen Angeboten mit weltweiten Versand verlinken sollte.
Schlagworte: Abmahnung,
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