LG Köln: Eltern haften für das filesharing ihrer Kinder

12. März 2010, 09:50:54 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt & Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |

Das LG Köln hat mit Urteil vom 27.01.2010 – 28 O 241/09 – die Rechtsprechung des OLG Köln (Urteil vom 23. Dezember 2009 –  6 U 101/09) fortgesetzt und entschieden, dass Eltern für die Konsequenzen der Kinder, die über Online-Musiktauschbörsen urheberrechtlich geschützte Werke öffentlich zugänglich gemacht haben, als Störer für die Anwaltskosten (hier knapp € 6.000 für ein Abmahnung von 243 Titeln) haften.

Das Gericht betonte, dass von den Eltern keine wirksamen Maßnahmen zur Verhinderung dieser Rechtsverletzungen ergriffen wurden.

“Hiernach hätte es dem Beklagten nicht nur oblegen, den zugangberechtigten Dritten ausdrücklich und konkret zu untersagen, Musik mittels Filesharing-Software aus dem Internet herunterzuladen. Er hätte auch weiterhin wirksame Maßnahmen zur Verhinderung der Rechtsverletzungen ergreifen müssen. Hierzu war er als Inhaber des Internetanschlusses auch unzweifelhaft in der Lage. So hätte ein eigenes Benutzerkonto mit beschränkten Rechten eingeräumt werden können. Des Weiteren wäre auch die Einrichtung einer wirksamen "firewall" möglich und zumutbar gewesen, durch die die Nutzung einer Filesharing-Software verhindert werden kann (vgl. auch LG Hamburg ZUM 2006, 661). Soweit der Beklagte einwendet, es sei eine Firewall installiert gewesen, führt dies zu keinem anderen Ergebnis, da diese eine Nutzung von Tauschbörsen nicht verhinderte.”

Schlagworte: Abmahnung, AG, Anwalt, Bürgerrechte, Berlin, filesharing, Haftung, Hamburg, Internet, Internetrecht, Köln, LG, Musik, OLG, Rechtsprechung, Software, Urheber, Urheberrecht, Urheberrechtsverletzung, Urteil, Urteile, VG

BPatG: CASINO DE MONTE CARLO nicht als Marke eintragungsfähig

12. März 2010, 08:37:33 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt & Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |

Mit Beschluss vom 22.06.2009 – 27 W (pat) 143/08 – hat das BPatG entschieden, dass die Zeichenfolge "CASINO DE MONTE CARLO" in Deutschland für Glücksspiele und Spielwaren nicht als Marke eintragungsfähig ist. Der Marke fehle die notwendige Unterscheidungskraft, weil sich die Marke aus rein beschreibenden Angaben zusammensetzt. “Casino” sei eine Spielstätten übliche Bezeichnung. "Monte Carlo" sei lediglich ein Hinweis auf den Ort, in dem eines der wohl bekanntesten Casinos der Welt betrieben wird.

Die internationalen Markenhüter sahen das offensichtlich nicht so eng wie das BPatG und trugen mittlerweile drei Marken mit dem Bestandteil “CASINO DE MONTE CARLO” zugunsten der Betreiber-Bank ein.

Schlagworte: AG, Berlin, BPatG, Gewerblicher Rechtsschutz, International, Internationales, LG, Marke, Marken, Markenanmeldung, Markenrecht, OLG, Spiele, Urteil, Urteile, WIPO

AG Ehingen: Leck mich am … (Götz-Zitat)

11. März 2010, 09:57:27 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt & Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |

382px-Götz_von_Berlichingen

Das Amtsgericht Ehingen hat mit Beschluss vom 24.06.2009 – 2 Cs 36 Js 7167/09 – in einer Strafsache entschieden, dass die Verwendung Götz-Zitats aus Johann Wolfgang Goethes Werk  Götz von Berlichingen im schwäbischen Sprachraum täglich verwendet wird und sozialadäquaten Zwecken dienen kann. Zwar handele es sich um einen derben Ausspruch, mit dem aber eine Herabwertung der Ehre des Gesprächspartners im Sinne des § 185 StGB nicht ohne weiteres verbunden ist, so der Beck-Verlag.

Die Schwaben können schon merkwürdig sein, was die Sprache anbetrifft. Ich muss in diesem Zusammenhang auch an die schwäbische Redewendung “Leck fett” denken. Ich spreche nur Hochdeutsch… was bedeutet das?

Schlagworte: AG, Amtsgericht, Berlin, Strafrecht

OLG Köln: irreführende Werbung mit regionalen Testergebnissen

11. März 2010, 08:27:44 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt & Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |

Nach Auffassung des OLG Köln (Urteil vom 18.12.2009 – 6 U 60/09) wirbt ein Kabelbetreiber irreführend durch die Übernahme von Testergebnissen, der nur in einigen Ballungsgebieten vertretene Kabelbetreiber damit wirbt, er liege bei einem Test der Anschlussgeschwindigkeit "im Deutschland Durchschnitt" vorne. Nach der Logik der Kölner Richter liegt die irreführende Werbung darin, dass ein regional begrenztes Angebot keinen repräsentativen Rückschluss auf das ganze Bundesgebiet zulässt.

Schlagworte: Berlin, Gewerblicher Rechtsschutz, irreführende Werbung, Köln, LG, OLG, Richter, Telekommunikationsrecht, Urteil, Urteile, Werbung, Wettbewerb, Wettbewerbsrecht, Wettbewerbsrecht, Wettbewerbsverstoß

Marke WM 2010

10. März 2010, 16:17:23 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt & Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |

Die FIFA meldete bereits am 30.09.2005 die Wortmarke WM 2010 für 31 der insgesamt 45 beim DPMA geführten Klassen an und nahm die Anmeldung schließlich wieder zurück. Damit hat die FIFA allein in Deutschland einen Betrag von € 3.000 für die Anmeldegebühren beim DPMA versenkt.

Die FIFA konnte ja höchstens ahnen, dass der BGH kurz vor dem WM 2006 in Deutschland den Zeichenfolgen WM + Jahreszahl jeglichen markenrechtlichen Schutz absprechen würden.

Ferrero (Hanuta und Duplo) waren übrigens noch schneller und meldete bereits 2003 die Begriffe WM 2010 als Marke an. Natürlich auch erfolglos.

Somit sind diese Begriffe frei benutzbar und es wird in diesem Jahr wieder Sammelbilder in den von mir und meinen Kindern sehr geschätzten Hanutas geben.

Schlagworte: AG, Berlin, BGH, DPMA, Fußball, Gewerblicher Rechtsschutz, LG, Marke, Marken, Markenrecht, OLG, Spiele, Sportrecht, Wortmarke

BGH: Account gebundene Computerspiele zulässig

10. März 2010, 10:10:24 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt & Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | ein Kommentar |

Nach einer Heise-Meldung hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Praxis der Computerspielehersteller, die ihre Spiele derart an ein Kundenkonto binden, dass eine Übertragung des Spieles auf Dritte durch Verkauf, Schenkung, Leihe, etc. dadurch ausgeschlossen wird, grundsätzlich nicht zu beanstanden sei.

Der  BGH fällte sein Urteil am 11.02.2010 zum Aktenzeichen I ZR 178/08 – mehr ist leider noch nicht bekannt.

"Die Entscheidung der Karlsruher Richter schafft endlich Rechtssicherheit für Anbieter und Nutzer im Online-Vertrieb von Medien",

sagt hierzu der Vertreter des Spieleherstellers, Rechtsanwalt Georg Fechner, Partner der auf Medienrecht spezialisierten Kanzlei Unverzagt von Have aus Hamburg.

Schlagworte: AG, Anwalt, BGH, Computer, Computerrecht, Copyright, Hamburg, Rechtsanwalt, Richter, Spiele, Spielerecht, Urheberrecht, Urteil

LG Frankfurt a.M.: Keine Verpflichtung zur Verwendung von AGB bei eBay

10. März 2010, 09:21:16 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt & Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |

Mit Urteil vom 04.12.2009 – 3-12 0 123/09 – hat das LG Frankfurt am Main entschieden, dass für gewerbliche Anbieter keine Pflicht bestehe, AGB auf eBay zu verwenden. Die Regelung der Kostenerstattung in den AGB sei nicht notwendig, so das LG Frankfurt a.M.; die Information in der Widerrufsbelehrung reiche aus.

Interessant an dieser Entscheidung ist, dass das Gericht dem Abgemahnten wegen der unberechtigten Abmahnung Schadensersatz iHd. eigenen Anwaltskosten zugesprochen hat.

Schlagworte: Abmahnung, AG, AGB, Anwalt, Berlin, eBay, Frankfurt, Gewerblicher Rechtsschutz, Internet, Internetrecht, LG, Urteil, Urteile, Verbraucherschutz, Vertrag, Wettbewerbsrecht, Zivilrecht

BPatG: CHOCOLATERIA nicht als Marke eintragungsfähig

10. März 2010, 08:12:45 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt & Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |

Das Bundespatentgericht hat mit Beschluss vom 18.2.2010 – 25 W (pat) 70/09 – entschieden, dass die Wortmarke CHOCOLATERIA für die Waren "Kakao, Schokolade, Müsliriegel und Zuckerwaren" mangels Unterscheidungskraft nicht als Marke eintragungsfähig ist. Der Verkehr werde die Begriffe nur als allgemeinen Hinweis auf ein Geschäft oder Lokal verstehen, in dem Schokoladenwaren verkauft und angeboten werden.

Schlagworte: AG, Berlin, BPatG, Gewerblicher Rechtsschutz, LG, Marke, Marken, Markenrecht, Patent, Urteil, Urteile, Wortmarke

LG Frankfurt a.M.: Keine Vorlage der Vollmacht bei Schutzrechtsverwarnung

9. März 2010, 10:03:40 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt & Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |

MIR hat das Urteil des LG Frankfurt vom 20. Januar 2010 – 2-06 O 229/09 – veröffentlicht, indem das Gericht mit deutlichen Worten darauf hinweist, dass es bei einer Abmahnung wegen eines Markenenrechtsverstoßes die Vorlage einer Vollmacht im Original nicht für erforderlich halte.

Schlagworte: Abmahnung, AG, Frankfurt, Gewerblicher Rechtsschutz, Internet, LG, Marke, Marken, Markenrecht, Schutzrechtsverwarnung, Urteil, Vollmacht, Zivilrecht

Pech für Anwalt, der haftet, weil er eine Frist versäumt hat

9. März 2010, 08:00:36 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt & Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | ein Kommentar |

Der BGH hat mit Beschluss vom 02.02.2010 – VI ZB 58/09 – entschieden, dass der Anwalt, der ein Empfangsbekenntnis abgibt, ohne sicherzustellen, dass die dadurch in Gang gesetzte Frist im Fristenbuch notiert wird, eine Sorgfaltspflichtverletzung begeht, die seinem Mandanten über § 85 Abs. 2 ZPO mit der Folge zuzurechnen ist, dass eine Widereinsetzung in den vorigen Stand nicht zu gewähren ist.

Auf einer zweiten Ebene, ist natürlich noch festzustellen, ob tatsächlich ein Schaden eingetreten ist. Insofern erfolgt die Prüfung der Erfolgsaussichten des Ausgangsfalls, die ursprünglich der Berufungsinstanz vorbehalten war, in einer Haftungsklage gegen den Anwalt.

Schlagworte: Anwalt, Anwaltshaftung, Berlin, BGH, Europa, Frist, International, LG, OLG, Rechtsanwalt, Schuld, Standesrecht, TV, Urteil, Urteile, Zivilrecht, ZPO

Das Steuergeheimnis als Einstellungsgrund nach § 170 Abs. 2 StPO

8. März 2010, 08:39:57 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt & Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | 2 Kommentare |

Ein Mandant von uns stürzt mit seinem Rennrad auf einem Berliner Gewerbehof, weil die Rippen einer Schachtabdeckung parallel zur zur Fahrbahn verlaufen, und verklagt deswegen den Eigentümer des Grundstücks, das einst zu den Filetstücken des Grundbesitzes der Stadt Berlin gehörten, auf Schmerzensgeld.

Das Urteil des OLG Hamm vom 14.12.2004  – 9 U 32/04 – scheint unserem Mandanten recht zu geben:

Ein unmittelbar neben dem öffentlichen Gehweg in dem privaten Grundstücksbereich in der Einfahrt eingelassener Gullydeckel, der mit parallel zur Geh-/Fahrtrichtung verlaufenden Rippen in mehr als Fahrradreifen breitem Abstand voneinander ausgebildet ist, stellt eine abhilfebedürftige Gefahrenquelle dar. Durch die unmittelbare, ebenerdige Angrenzung der Zuwegung und des Gullydeckels an die öffentliche Verkehrsfläche war jederzeit damit zu rechnen, dass ein Nutzer der öffentlichen Verkehrsfläche den Bereich des öffentlichen Gehweges geringfügig seitlich übertreten mochte.”

Als der Mandant jedoch die Klageerwiderung liest, entschließt er sich dazu, die Klage zurückzunehmen.

In dem sich anschließenden Kostenfestsetzungsverfahren, beantragt die beklagte Firma, die Festsetzung der Umsatzsteuer aus ihren Anwaltskosten. Ich schreibe dem Rechtspfleger, dass ich mir kaum vorstellen kann, dass die Beklagte, die Gewerberäume gewerblich vermietet, von der Mehrwertsteuer befreit ist. Die Beklagte nimmt hierzu nicht Stellung, so dass der Rechtspfleger die Mehrwertsteuer festgesetzt hat. Die hiergegen gerichtete Beschwerde hat keinen Erfolg.

Das für die Beklagte zuständige Finanzamt, das ich angeschrieben habe, erteilte keine weiterführende Auskunft.

Die sodann erstattete Strafanzeige wegen Prozessbetruges stellt die Staatsanwaltschaft Berlin unter Hinweis auf § 170 Absatz StPO  ein.

"Der Verdacht, dass die vom Beschuldigten vertretene Firma falsche Angaben zum Vorsteuerabzug getätigt hat, kann aufgrund, des Steuergeheimnisses, das auch gegenüber den Strafverfolgungsbehörden besteht, mit den zur Verfügung stehenden Mitteln nicht erhärtet werden, so dass ein Tatnachweis nicht zu führen sein wird."

Soll das etwa heißen, dass Betrügereien mit der Umsatzsteuer im Kostenfestsetzungsverfahren regelmäßig straffrei bleiben, weil die Strafverfolger keine Handhabe zur Verfolgung haben?

Ich meine nein, dass kann nicht sein sein.

Das Steuergeheimnis ist in § 30 AO geregelt. Vorliegend sind § 30 Abs. 4 Nr. 4 a) AO sowie § 30 Abs. 4 Nr. 5 b) anwendbar. Mal sehen, wie die Staatsanwaltschaft über die Einstellungsbeschwerde entscheidet.

Schlagworte: AG, Anwalt, Berlin, Berlin Spezial, Fahrrad, Firma, LG, OLG, Schuld, Strafrecht, Urteil

BGH: Fotokopien sind keine Urkunden, die man fälschen kann

3. März 2010, 08:37:53 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt & Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | 5 Kommentare |

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom vom 27.01.2010 – 5 StR 488/09 –  entschieden, dass Fotokopien keine Urkunden iSd. § 267 Strafgesetzbuches sind.

Der Angeklagte hatte eine Kopie eines Vertrages auf seinem Computer gespeichert, diese manipuliert und später im Rechtsverkehr eingesetzt. Dies bewertete der BGH wie folgt:

“Zwar kann im Wege computertechnischer Maßnahmen wie der Veränderung eingescannter Dokumente grundsätzlich eine (unechte) Urkunde hergestellt werden (vgl. BGHR StGB § 267 Abs. 1 Urkunde 5). Dafür muss die Reproduktion jedoch den Anschein einer von einem bestimmten Aussteller herrührenden Gedankenäußerung vermitteln, also einer Originalurkunde so ähnlich sein, dass die Möglichkeit einer Verwechslung nicht ausgeschlossen werden kann (Bay-ObLG NJW 1989, 2553, 2554; Fischer aaO § 267 Rdn. 12d).

Daran fehlt es hier. Der bloße Ausdruck der Computerdatei wies nicht die typischen Authentizitätsmerkmale auf, die einen notariellen Kaufvertrag bzw. die Ausfertigung eines solchen prägen. Er spiegelte für den Betrachter erkennbar lediglich ein Abbild eines anderen Schriftstücks wider. Damit stand er einer bloßen Fotokopie gleich, der, sofern als Reproduktion erscheinend, mangels Beweiseignung sowie Erkennbarkeit des Ausstellers ebenfalls kein Urkundencharakter beizumessen ist (vgl. BGHSt 20, 17, 18 f.; 24, 140, 141 f. m.w.N.; BGH wistra 1993, 225; 341).“

Vorsicht ist immer angebracht bei der Übermittlung von wichtigen Schriftstücken per Telefax. Hier kann der Absender manipulieren, ohne strafrechtliche Sanktionen nach § 267 StGB fürchten zu müssen. Die zivilrechtlichen Ansprüche, die dem Geschädigten natürlich zustehen, sind in solchen Fällen leider meist wertlos.

Schlagworte: AG, Berlin, BGH, Computer, Foto, LG, Links & Tipps, OLG, Strafrecht, Strafrecht, Urteil, Urteile, VG