SEWOMA® | Spezialisiert auf Ihr Recht.
Das Wettbewerbsrecht (UWG) regelt das Verhalten der Marktteilnehmer im freien Wettbewerb. Händler, Dienstleister und andere Gewerbetreibende, die sich nicht an gesetzliche Vorgaben halten oder mit unseriöser Werbung auf Kundenfang gehen, müssen damit rechnen, von Mitbewerbern abgemahnt zu werden. Auch Wettbewerbszentralen, die im Volksmund manchmal auch schlicht Abmahnverein genannt werden und Verbraucherschutzverbände sind dazu befugt.
Wir beraten Sie über die rechtliche Dimension bei der Konzeption und Durchführung von Werbemaßnahmen und stehen Agenturen auch für ungewöhnliche Werbekonzepte und Werbestrategien, wie z.B. "Guerilla-Marketing" Aktionen zur Seite. Wir erstellen konkrete Agenturverträge.
Ärzte und Apotheker beraten wir von Beginn an bei der Konzeption neuer Werbeideen und gern begleiten wir Ihre Internetseite. Dienstleister und Händler, die ihre Produkte über herkömmliche Vertriebsstrukturen anbieten, gehören ebenso zu unseren Mandanten, wie diejenigen, die ihre Produkte im Fernabsatz und über Internethandelsplattformen, wie z.B. Amazon®, eBay®, MyHammer® oder Yatego® vertreiben. Auch die Verwendung von unwirksamen AGB-Klauseln ist ein Wettbewerbsverstoß. Wir prüfen Ihren Webauftritt und Ihre Werbeaussagen und fertigen für Sie abmahnsichere AGB.
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, erhalten Sie kompetenten Rat vom Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz - ebenso beraten wir Sie vorbeugend und versuchen, das Abmahnrisiko für Sie auszuschließen, soweit es geht. Oftmals sind Unterlassungserklärungen so weit gefasst, dass ein Verstoß in Zukunft absehbar ist und die Vertragsstrafe aller Wahrscheinlichkeit nach anfallen wird. Hier sollte vor Abgabe einer Erklärung spezialisierter Rat eingeholt werden, um die Unterlassungserklärung ggf. zu modifizieren.
Auch wenn schon eine einstweilige Verfügung ergangen oder eine Klage anhängig ist, kann unsere Einschaltung sinnvoll sein. Wir beraten Sie fair und nachvollziehbar. Wir sind zeitlich flexibel und scheuen nicht davor, auch an Wochenenden - die Zeit der Messe- und Rabattverkäufe - erreichbar und handlungsfähig zu sein.
Wenn Sie sich gegen das unlautere Gebahren, unseriöse Werbung oder Kundenfang von Wettbewerbern zur Wehr setzen möchten, sind wir ebenfalls die richtigen Ansprechpartner und können auch für Sie eine Abmahnung aussprechen.